Unterstützung

Haushaltshilfe

Angestellte Haushalts- und Betreuungshilfen können Menschen mit Pflegebedarf dabei unterstützen, ein selbstständiges Leben zuhause zu führen.

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Colourbox.de / #224718

Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung

Für registrierte Helferinnen und Helfer kann der Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung genutzt werden, um die Kosten für angestellte Haushaltshilfen zu bezuschussen. Die Angaben zur Registrierung können per Briefpost bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe oder online gemacht werden.

Angestellte Haushaltshilfen können Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 1) dabei unterstützen, ein selbstständiges Leben zuhause zu führen. Für Helferinnen und Helfer, die mit der pflegebedürftigen Person bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind, kann der Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI, bis zu 131 Euro im Monat) genutzt werden, um die Kosten für angestellte Haushaltshilfen zu bezuschussen.

Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 besteht zusätzlich die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des jeweiligen Leistungsbetrags umzuwandeln, der für „ambulante Pflegesachleistungen“ vorgesehen ist -  sofern dieser in dem Monat nicht schon für ambulante Sachleistungen verbraucht wurde, die von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten erbracht werden (Umwandlungsanspruch gem. § 45b Absatz 4 SGB XI).

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält die Haushaltshilfe eine Registrierungsbestätigung zur Weitergabe an die pflegebedürftige Person. Mit dieser Bestätigung kann bei der Pflegekasse beantragt werden, Auslagen zurück zu erstatten.

Unterstützungsarten

  • Begleitung (zum Beispiel zur Arztpraxis, Spaziergänge etc.)
  • Gesellschaft leisten
  • Kleine Besorgungen
  • Unterstützung bei der Hausarbeit
  • Unterstützung bei Schriftverkehr

Achtung: Haushalts- und Betreuungshilfen bieten keine Grund- oder Behandlungspflege!

Voraussetzungen für angestellte Haushaltshilfen

Personen, die als Beschäftigte (zum Beispiel mit einem Minijob) Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen bei Pflegebedürftigen erbringen, können sich bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe unter folgenden Voraussetzungen registrieren lassen:

Die pflegebedürftige Person…

  • ist in Hamburg gemeldet.

2. Die Haushaltshilfen…

  • sind volljährig,
  • sind mit der pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert,
  • leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft,
  • sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig,
  • weisen ein Arbeitsverhältnis als Haushaltshilfe für die pflegebedürftige Person nach (Arbeitgeber/in ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine nahestehende Person),
  • weisen eine Schulung von mindestens zehn Stunden im Umgang mit pflegebedürftigen Personen nach,
  • weisen einen Erste-Hilfe-Kurs von neun Stunden nach.

Um eine entsprechende Kostenerstattung zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem die oder der Pflegebedürftige versichert ist, ein Kostenerstattungsantrag gestellt und Belege eingereicht werden,

Die Servicestelle Nachbarschaftshilfe

Zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen fördert die Sozialbehörde eine Servicestelle Nachbarschaftshilfe gemäß § 9 der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO), die vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V.  betrieben wird.  Die Servicestelle

  • prüft die Anerkennungsvoraussetzungen und registriert angestellte Haushaltshilfen, mit denen ein Arbeitsvertrag für die pflegebedürftige Person zur Erbringung hauswirtschaftlicher und/oder betreuender Leistungen geschlossen wurde, im Tandem mit den jeweiligen Pflegebedürftigen und
  • berät zum Registrierungsverfahren und der Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags nach § 45 b SGB XI sowie zum Umwandlungsanspruch gem. § 45 a Abs. 4 SGB XI.
  • bietet Erfahrungsaustausche und Schulungen für Haushaltshilfen an.

Achtung: Eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der helfenden Person oder die Rechtssicherheit des Arbeitsvertrags für angestellte Haushaltshilfen findet nicht statt!

Weitere Informationen und Unterlagen zur Registrierung finden Sie auf der Webseite der Servicestelle Nachbarschaftshilfe oder bei der Online-Registrierung über den Hamburg Service.

Kontakt

Servicestelle Nachbarschaftshilfe
beim DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V.
Hoheluftchaussee 145, 20253 Hamburg
Telefon: (040) 411 706 21
E-Mail: info@nachbarschaftshilfe-hh.de

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