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Hilfe zu Hause

Hilfen bei Krankheit

  • Sozialbehörde

Wenn Sie krank sind (ohne dauernd pflegebedürftig zu sein) und Ihren Arzt nicht aufsuchen können, ist eine Betreuung zu Hause möglich.

  • Sozialbehörde
Eine Pflegerin stützt eine alte Dame
FHH

Wenn Sie zum Beispiel täglich eine Spritze benötigen oder jemanden brauchen, der einen Verband wechselt, haben Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Behandlungspflege.

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erhalten Sie auch Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.

Die hierfür notwendigen Leistungen werden durch ambulante Pflegedienste ​​​​​​​erbracht.

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