Wenn Sie zum Beispiel täglich eine Spritze benötigen oder jemanden brauchen, der einen Verband wechselt, haben Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Behandlungspflege.
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erhalten Sie auch Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.
Die hierfür notwendigen Leistungen werden durch ambulante Pflegedienste erbracht.
Auskunft erteilen
- die Krankenkassen
- die Bezirkliche Seniorenberatung