„Essen auf Rädern“ wird angeboten als:
- fertige tiefgekühlte Gerichte, die noch erwärmt werden müssen
- Tiefkühlspeisen, die vor der Auslieferung zum Beispiel von ambulanten Diensten erwärmt werden
- frisch zubereitete Speisen einer Großküche.
Anbieter
Anbieter finden Sie in den Gelben Seiten unter „Essen auf Rädern“ und „Fernverpflegung“. Auch die Pflegedienste sind in der Regel bei der Suche nach einem geeigneten Mahlzeitendienst behilflich.
Als Alternative zum „Essen auf Rädern“ bieten einige Seniorenwohnanlagen, Pflegeheime und Seniorentreffs einen Mittagstisch für Besucher und Nachbarn aus dem nahen Umfeld an.
Auskunft erteilen
- Grundsicherungs- und Sozialdienststellen
- Bezirkliche Seniorenberatung
- Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
- Fachabteilung Ernährung der Verbraucher-Zentrale Hamburg e.V.
Finanzielle Förderung
Personen, die wegen ihres Alters (Vollendung des 65. Lebensjahres), einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, für sich zu kochen und auch sonst keine Möglichkeit haben, eine warme Mahlzeit zu erhalten, können an Mahlzeitendiensten teilnehmen.
Für diese Versorgung mit Mahlzeiten kann - abhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen - ein Zuschuss nach dem Sozialgesetzbuch XII gewährt werden.
Auskünfte erteilen dazu