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Leitsätze

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

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Am 17. August 2010 wurde nach zweijähriger Vorlauf- und Vorbereitungszeit die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes (DHPV) und der Bundesärztekammer (BÄK) verabschiedet.

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Charta-Geschäftsstelle

Rund 200 Expertinnen und Experten beteiligten sich in Arbeitsgruppen und am Runden Tisch an diesem nationalen Projekt - eingebettet in die internationale Initiative „Budapest Commitments“. Es wurden fünf Leitsätze formuliert, die zur Erfüllung der Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen beitragen sollen.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks unterzeichnete die Charta anlässlich der zentralen Veranstaltung zum Welthospiztag am 22. Oktober 2011 in Hamburg. 

Mit der Unterzeichnung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen erklärt die zuständige Fachbehörde, dass sie die Ziele und Inhalte der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen" mit trägt und sich somit im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden in Hamburg einsetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.charta-fuer-sterbende.de.

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Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

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