Allgemeines
Auch ambulante Pflegedienste können für Pflegebedürftige ergänzende Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) erbringen. Dafür stehen je nach Umfang des Betreuungsbedarfs monatlich 104 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise 208 Euro (erhöhter Bedarf) zur Verfügung. Das Betreuungsgeld wird von den Pflegekassen auf Antrag gezahlt und darf nur zweckgebunden für qualitätsgesicherte Angebote eingesetzt werden. Es dient insbesondere der Entlastung pflegender Angehöriger. Dazu gehören zum Beispiel Beschäftigung, Gespräche, Anleitung und Begleitung. Diese Angebote sind mit den ehrenamtlichen Besuchsdiensten zu vergleichen.
In Hamburg gibt es über 380 Pflegedienste. Häufig sind die Dienste nur in bestimmten Stadtgebieten tätig. Anbieter sind Wohlfahrtsorganisationen und privat-gewerbliche Pflegedienste.
Was bei der Auswahl zu bedenken ist
Bevor Sie einen Pflegedienst auswählen, sollten Sie den Pflege- und Hilfebedarf, den Sie benötigen, vorher mit Ihrem Hausarzt oder Ihren Angehörigen besprechen.
In einem zweiten Schritt können Sie überlegen, welche Hilfe Sie gegebenenfalls mit Angehörigen, Freunden oder Nachbarn organisieren können.
Bei der Ermittlung Ihres persönlichen Pflege- und Hilfebedarfs gibt auch das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Aufschluss über die bei Ihnen notwendigen pflegerischen Leistungen.
Sie wissen dann, welche Leistungen Sie bei einem professionellen Dienst „einkaufen" sollten und können entsprechende Angebote und Kostenvoranschläge gezielt einholen.
Pflegenoten
Seit dem 1. Dezember 2009 werden die Noten für die Qualität der Pflege in Heimen und von ambulanten Pflegediensten in sogenannten Transparenzberichten im Internet veröffentlicht. Diese und weitere erklärende Hinweise sind im Internet beispielsweise auf der Seite des GKV Spitzenverbandes zu finden. Von dort wird man auf die Internetseiten von Pflegekassen weitergeleitet, auf denen dann die einzelnen Qualitätsprüfberichte mit Noten zu finden sind.
Die Dienste können nach Art und für einen definierten Einzugsbereich gefiltert werden. Zudem können Preise verglichen sowie besondere Leistungen eingesehen werden. Außerdem finden Sie zu jedem Heim und Pflegedienst Kontaktdaten sowie Preisinformationen. Bei der Suche nach einem Heim oder einem Pflegedienst können Ihnen diese Transparenzberichte einen ersten Eindruck über die Pflegequalität vermitteln und Sie bei der Auswahl unterstützen.
Fordern Sie bei Ihrer Pflegekasse die Preisvergleichsliste an
Die Pflegekassen haben mit den meisten Anbietern Versorgungsverträge abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass die Pflegedienste die erbrachten Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Für diese Pflegedienste gelten vertraglich festgeschriebene Vergütungsvereinbarungen und Qualitätsrichtlinien.
Die Pflegekassen sind verpflichtet, Ihnen nach der Bewilligung Ihres Antrages auf Übernahme von ambulanten Pflegekosten, eine Preisvergleichsliste und eine Liste der in Ihrem Wohnbereich zugelassenen Pflegedienste zu übergeben.
Führen Sie ein Vorgespräch mit ausgewählten Pflegediensten
Dieses Gespräch muss kostenlos sein und sollte bei Ihnen zu Hause erfolgen. Bei der Vorbereitung eines Gespräches können die nachstehenden Fragen helfen:
- Hat der Dienst schriftliches Informationsmaterial, insbesondere einen schriftlichen Vertrag (gesetzlich vorgeschrieben!), der Ihnen vor Vertragsabschluss zur Prüfung überlassen wird?
- Existiert ein verantwortlicher Ansprechpartner für Ihre Fragen und Beschwerden?
- Ist der Dienst bei den Pflegekassen zugelassen?
- Kann der Dienst Ihren Pflegebedarf auch bewältigen, wenn Sie später mehr Leistungen benötigen sollten?
- Stellt der Dienst einen Pflegeplan für Sie auf und können Sie und Ihre Angehörigen dabei mitentscheiden?
- Richtet sich der Dienst bei der Einsatzplanung nach Ihren Wünschen und Gewohnheiten?
- Erbringt der Dienst seine Leistungen auch an Sonn- und Feiertagen und, falls erforderlich, auch nachts?
- In ambulanten Diensten sind immer mehrere Pflegekräfte tätig, die sich bei der Pflege eines Pflegebedürftigen zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit vertreten. Kann der Dienst Ihnen zusichern, dass die Zahl der Pflegekräfte eine bestimmte Grenze, beispielsweise fünf Pflegekräfte, nicht überschreitet?
- Ganz besonders wichtig: Wurden Sie vom Pflegedienst genau und für Sie verständlich über die Kosten der Pflege informiert und wissen Sie, welchen Anteil Sie selbst zahlen müssen?
Diese Fragen sind am Ende des Artikels als Download abrufbar.
Hinweise zum Pflegevertrag
Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Pflegevertrag setzen, sollten Sie das Angebot und die vertraglichen Regelungen genau geprüft haben:
- Auch dann, wenn Sie einen positiven Eindruck von dem Pflegedienst gewonnen haben, sollten Sie immer einen schriftlichen Pflegevertrag abschließen und sich über das „Kleingedruckte" informieren.
- Der Pflegevertrag muss die Beschreibung der Leistungen, die für Sie erbracht werden, sowie die Vergütungsregelungen enthalten.
- Im Vertrag muss festgehalten sein, wie hoch die Kostenbeteiligung der Pflegekasse und wie hoch Ihr Eigenanteil ist (der gegebenenfalls im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden kann).
- Ebenso sollte festgelegt werden, dass Sie die Leistungsnachweise jederzeit einsehen können und diese von Ihnen oder Ihren Angehörigen regelmäßig per Unterschrift bestätigt werden. So wissen Sie auch im laufenden Monat immer, wie viele Einsätze und welche Leistungen Sie bereits in Anspruch genommen haben.
- Vertragsbestandteil sollte zudem sein, dass der Pflegedienst eine Pflegedokumentation führt. Damit wird die aktuelle Pflegesituation festgehalten und jede Veränderung vermerkt, die möglicherweise andere Leistungen erforderlich macht.
- Rechnungen sollten frühestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig werden. Abgerechnet wird dabei jeweils am Monatsanfang für den Vormonat. Auf keinen Fall sollten im Vertrag Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen festgeschrieben werden.
- Besonders wichtig ist auch, dass Sie Rechnungen per Überweisung begleichen können und dem Pflegedienst keine Einzugsermächtigung erteilen müssen.
- Der Vertrag muss Regelungen zur Beendigung und zum Ruhen des Vertrages (bei vorübergehendem Krankenhausaufenthalt) enthalten. Außerdem sollte auch eine Kündigungsfrist vereinbart sein, die seitens des Pflegedienstes mindestens 14 Tage betragen sollte. Sie dagegen können den abgeschlossenen Vertrag auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit kündigen.
- Im Vertrag muss die Haftung des Pflegedienstes geregelt sein, sie darf nicht ausgeschlossen sein.
Weitere Auskunft erteilen die Pflegekassen, die Bezirkliche Seniorenberatung und die Pflegestützpunkte.