Informationen zur Pflege

Pflege durch Angehörige

Viele Angehörige übernehmen ganz selbstverständlich die Aufgabe, ihre Verwandten so lange es geht zu Hause zu pflegen. Für sie gibt es Hilfs- und Unterstützungsangebote.

  • Sozialbehörde
Älteres Paar.
Model-Foto: Colourbox.de

Pflegekurse

Geschultes Personal vermittelt in Pflegekursen praktische Hilfen, Tipps und Tricks für den Alltag der Pflegenden und viel Wissenswertes zum Thema allgemein. So kann ein Pflegekurs dazu beitragen, den Pflegealltag besser und sicherer zu bewältigen, und das kommt auch dem pflegebedürftigen Menschen zu Gute. Weitere hilfreiche Bestandteile solcher Kurse können zum Beispiel die Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen, der Erfahrungsaustausch der Pflegepersonen untereinander sowie die Beratung über sinnvolle Hilfsmittel sein. Die Kurse sind in der Regel kostenlos.

Wir haben eine nach Bezirken geordnete Übersicht von Pflegekursen (PDF) zusammengestellt, um Ihnen die Suche nach einem für Sie optimalen Pflegekurs zu erleichtern. Für Angehörige von Pflegebedürftigen gibt es besondere Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Ersatz bei Verhinderung der Pflegeperson

Was passiert, wenn Sie als pflegender Angehöriger verhindert sind, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit? In diesem Fall übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr.

Sie können wählen, ob die Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst, in einem Heim oder durch eine andere Pflegeperson durchgeführt wird. Insgesamt zahlt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege maximal 1.685 Euro.

Die Leistung kann zusätzlich mit maximal 1.854 Euro des noch nicht verbrauchten Budgets der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.

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Profi-Pflegetipps im Rahmen des Beratungsbesuchs

Wenn Sie Pflegegeld aus der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe erhalten (Information und Antragstellung: Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege beantragen), sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, regelmäßig einen „Beratungsbesuch" durch einen professionellen Pflegedienst abzurufen. (Bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich).

Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und sollen die Pflegeperson beraten. Die Kosten dieses Beratungsbesuches trägt die Pflegekasse.

Hilfen gegen Vereinsamung

Manchmal kommt zu den Einschränkungen für die gepflegte Person ein Mangel an Kontakten zu Mitmenschen. Hier können zum Beispiel ehrenamtliche Dienste helfen. Sie begleiten bei Spaziergängen, zu Veranstaltungen und Besuchen bei anderen Menschen oder leisten auch nur Gesellschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für diese Hilfen aus Sozialhilfemitteln übernommen werden.

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Zum Weiterlesen

Pflegerin mit alter Dame
FHH

Unterstützung Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn die Pflege zu Hause für kürzere Zeit nicht sichergestellt ist, kann Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim oder einer speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtung helfen.

Frau in weißem Kittel legt ihren Arm um einen älteren Mann
www.colourbox.de

Informationen zur Pflege Ambulante Pflegedienste

Wenn Angehörige die Unterstützung für Pflegebedürftige nicht alleine bewältigen können, kann die Pflege zu Hause auch durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.