Der Beruf der Gesundheits- und Pflegeassistenz ersetzt seit 2007 in Hamburg die Berufe Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe. Die Ausbildung eröffnet Frauen und Männern auch ohne Bildungsabschluss einen Zugang zu den Gesundheits- und Pflegeberufen und ermöglicht den Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses.
Zugangsvoraussetzungen:
- Gesundheitliche Eignung
Das sollten Sie außerdem mitbringen:
- Interesse an medizinischen Themen
- körperliche und psychische Belastbarkeit
- Einfühlungsvermögen
- Geduld
- Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zu körpernaher Arbeit
So finden Sie einen Ausbildungsplatz
Wenn Sie sich für eine Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz (GPA) entschieden haben, bewerben Sie sich in einer für die GPA-Ausbildung anerkannten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung. Die jeweilige Einrichtung schließt mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab. Die Listen der anerkannten GPA-Ausbildungsstätten finden Sie unten zum Download.
Jeder Ausbildungsvertrag wird von der zuständigen Stelle in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen. Hierfür wird der Ausbildungsvertrag vom Ausbildungsbetrieb mit dem Antrag auf Eintragung und dem Meldebogen zum Migrationshintergrund (freiwillige Angabe) an die Sozialbehörde geschickt. Eine Übersicht der GPA-Ausbildungsbetriebe finden Sie unten zum Download.
Meist werden die üblichen Bewerbungsunterlagen erwartet:
- Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf
- Beglaubigte Zeugniskopien
- Praktikumsbescheinigungen
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Einrichtungen, ob aktuell Ausbildungsplätze frei sind. Freie Ausbildungsplätze finden Sie auch online über die Jobbörse der Arbeitsagentur oder über Portale wie zum Beispiel Meine Stadt. Oder Sie nehmen Kontakt zu den Pflegeschulen auf – diese arbeiten mit ausbildenden Betrieben zusammen. Die Ausbildung beginnt jährlich am 1. Februar und am 1. August.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Im ersten Ausbildungsjahr können sie eine Vergütung von rund 1.160 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von rund 1.226 Euro erwarten.
Dauer und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie umfasst mindestens 2.240 Stunden praktische Ausbildung sowie 960 Stunden theoretischen und 500 Stunden fachpraktischen Unterricht. Dazu gehören Einsätze in der ambulanten Pflege, in der stationären Altenpflege und im Krankenhaus.
Die Ausbildung vermittelt pflegerische Kenntnisse für die Tätigkeit in Pflegediensten, Pflegeheimen und Krankenhäusern. Die abwechslungsreiche und umfassende Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Inhalt und Ablauf sind gesetzlich geregelt.
Kosten der Ausbildung
Die Kosten für die Ausbildung, inklusive Pflegeschule, übernimmt ihr Ausbildungsbetrieb. Für Auszubildende entstehen keine Kosten.
Sondermaßnahmen
Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb finden sollten, informieren Sie sich über Ausbildungsalternativen bei der Agentur für Arbeit Hamburg oder Ihrem Jobcenter.
Ausbildungsplätze mit sozialpädagogischer Betreuung und Förderunterricht werden angeboten von
- Beruf und Integration Elbinseln GmbH
- Grone Netzwerk GmbH
- Jugendbildung Hamburg
- BBW Berufsbildungswerk Hamburg GmbH
Umschulung/Nachqualifikation
Für die Erwachsenenbildung wird die Ausbildung als Nachqualifikation (berufsbegleitende Ausbildung) oder Umschulung angeboten. Dieses Angebot kann in jedem Alter und ohne Berufsschulpflicht wahrgenommen werden.
Bitte informieren Sie sich bei den Bildungsträgern über Kurse und Starttermine:
- Damago GmbH
- Einfal GmbH – Interkulturelle Altenpflege
- Grone Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe GmbH
- MaxQ. – im bfw – Unternehmen für Bildung
- quatraCare Gesundheitsakademie Hamburg gGmbH
- Schule für Gesundheitsberufe (SfG)
Berufliche Perspektiven
Gesundheits- und Pflegeassistentinnen und Gesundheits- und Pflegeassistenten mit abgeschlossener Ausbildung haben gute Beschäftigungsmöglichkeiten in Pflegeheimen, bei ambulanten Diensten und in Krankenhäusern.
Anerkennung einer ausländischen Pflegeausbildung
Sie wollen Ihre im Ausland erworbene Pflegeausbildung, Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung anerkennen lassen? Weitere Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Qualifikation in einem Pflegeberuf nach § 4 Hamburgisches Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (HmbBQFG) erhalten hier...
Kontakt
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Ansprechperson: Übersichtsseite Ansprechpartner für Fachberufe im Gesundheitswesen
E-Mail: gpa@soziales.hamburg.de