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Gesundheits- und Pflegeassistenz

Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Pflegeassistent/in

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Eine Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistentin beziehungsweise zum Gesundheits- und Pflegeassistenten vermittelt wichtige Fähigkeiten in den Bereichen der Alten- und Krankenpflege sowie der Hauswirtschaft.

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© BGV

Der Beruf der Gesundheits- und Pflegeassistenz ersetzt seit 2007 in Hamburg die Berufe Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe. Die Ausbildung eröffnet Frauen und Männern auch ohne Bildungsabschluss einen Zugang zu den Gesundheits- und Pflegeberufen und ermöglicht den Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses. 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Gesundheitliche Eignung

Das sollten Sie außerdem mitbringen:

  • Interesse an medizinischen Themen
  • körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Geduld
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zu körpernaher Arbeit

So finden Sie einen Ausbildungsplatz

Wenn Sie sich für eine Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz (GPA) entschieden haben, bewerben Sie sich in einer für die GPA-Ausbildung anerkannten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung. Die jeweilige Einrichtung schließt mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab. Die Listen der anerkannten GPA-Ausbildungsstätten finden Sie unten zum Download.

Jeder Ausbildungsvertrag wird von der zuständigen Stelle in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen. Hierfür wird der Ausbildungsvertrag vom Ausbildungsbetrieb mit dem Antrag auf Eintragung und dem Meldebogen zum Migrationshintergrund (freiwillige Angabe) an die Sozialbehörde geschickt. Eine Übersicht der GPA-Ausbildungsbetriebe finden Sie unten zum Download.

Meist werden die üblichen Bewerbungsunterlagen erwartet:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Zeugniskopien
  • Praktikumsbescheinigungen

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Einrichtungen, ob aktuell Ausbildungsplätze frei sind. Freie Ausbildungsplätze finden Sie auch online über die Jobbörse der Arbeitsagentur oder über Portale wie zum Beispiel Meine Stadt. Oder Sie nehmen Kontakt zu den Pflegeschulen auf – diese arbeiten mit ausbildenden Betrieben zusammen. Die Ausbildung beginnt jährlich am 1. Februar und am 1. August.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Im ersten Ausbildungsjahr können sie eine Vergütung von rund 1.160 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von rund 1.226 Euro erwarten. 

Dauer und Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie umfasst mindestens 2.240 Stunden praktische Ausbildung sowie 960 Stunden theoretischen und 500 Stunden fachpraktischen Unterricht. Dazu gehören Einsätze in der ambulanten Pflege, in der stationären Altenpflege und im Krankenhaus.

Die Ausbildung vermittelt pflegerische Kenntnisse für die Tätigkeit in Pflegediensten, Pflegeheimen und Krankenhäusern. Die abwechslungsreiche und umfassende Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Inhalt und Ablauf sind gesetzlich geregelt.

Kosten der Ausbildung

Die Kosten für die Ausbildung, inklusive Pflegeschule, übernimmt ihr Ausbildungsbetrieb. Für Auszubildende entstehen keine Kosten.

Sondermaßnahmen 

Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb finden sollten, informieren Sie sich über Ausbildungsalternativen bei der Agentur für Arbeit Hamburg oder Ihrem Jobcenter.

Ausbildungsplätze mit sozialpädagogischer Betreuung und Förderunterricht werden angeboten von

Umschulung/Nachqualifikation

Für die Erwachsenenbildung wird die Ausbildung als Nachqualifikation (berufsbegleitende Ausbildung) oder Umschulung angeboten. Dieses Angebot kann in jedem Alter und ohne Berufsschulpflicht wahrgenommen werden.

Bitte informieren Sie sich bei den Bildungsträgern über Kurse und Starttermine:

Berufliche Perspektiven

Gesundheits- und Pflegeassistentinnen und Gesundheits- und Pflegeassistenten mit abgeschlossener Ausbildung haben gute Beschäftigungsmöglichkeiten in Pflegeheimen, bei ambulanten Diensten und in Krankenhäusern.

Anerkennung einer ausländischen Pflegeausbildung

Sie wollen Ihre im Ausland erworbene Pflegeausbildung, Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung anerkennen lassen? Weitere Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Qualifikation in einem Pflegeberuf nach § 4 Hamburgisches Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (HmbBQFG) erhalten hier...

Kontakt

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Ansprechperson: Übersichtsseite Ansprechpartner für Fachberufe im Gesundheitswesen
E-Mail: gpa@soziales.hamburg.de


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GPA-Ausbildungsstätten ambulante Dienste

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GPA-Ausbildungsstätten stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen

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GPA-Ausbildungsstätten sonstige Einrichtungen

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GPA-Ausbildungsstätten Krankenhäuser

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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gesundheits- und Pflegeassistenz vom 17.4.2007

PDF herunterladen [PDF, 112,1 KB]

Muster-Ausbildungsvertrag Gesundheits- und Pflegeassistenz (GPA)

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Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse

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Meldebogen zum Migrationshintergrund

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Umschulung / Nachqualifikation zur Gesundheits- und Pflegeassistenz

Die Umschulung bietet Frauen und Männern, auch ohne Bildungsabschluss, einen Einstieg in eine sichere berufliche Zukunft.

Die Nachqualifikation bietet Frauen und Männern, die bereits im Pflegebereich arbeiten, die Möglichkeit, in Form einer berufsbegleitenden Ausbildung einen staatlich anerkannten Abschluss zu erwerben.

Zugangsvoraussetzungen

  • Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest erforderlich)
  • Mindestalter: 25 Jahre

Dauer und Inhalte der Umschulung/ Nachqualifizierung

Die Maßnahme dauert 16 Monate. Sie umfasst mindestens 1200 theoretischen Unterricht für die Umschulung und mindestens 960 theoretischen Unterricht für die Nachqualifikation, sowie rund 1.500 Stunden praktische Ausbildung. 

Dazu gehören Einsätze in der ambulanten Pflege, in der stationären Altenpflege und im Krankenhaus.

Finanzierung

Wenn Sie sich für eine Umschulung zum/zur Gesundheits- und Pflegeassistent/in entschieden haben, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit Hamburg oder Ihrem Jobcenter. 

Die Kosten der Umschulung werden gegebenenfalls von der Agentur für Arbeit Hamburg oder dem Jobcenter getragen.

Wenn Sie sich in diesem Bereich für eine Nachqualifikation entschieden haben, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Die Finanzierung der Nachqualifikation kann teilweise von der Agentur für Arbeit Hamburg übernommen werden, zum Teil muss Ihr Arbeitgeber Kosten übernehmen.

Kontakt

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Ansprechperson: Übersichtsseite Ansprechpartner für Fachberufe im Gesundheitswesen
E-Mail: gpa@soziales.hamburg.de

Hamburgisches Gesetz über die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz vom 21. November 2006