Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Pflege Wohn-Pflege-Aufsicht

Fragen an die Wohn-Pflege-Aufsicht

Mit diesen Fragen können Sie sich an die Wohn-Pflege-Aufsicht wenden:

  • Beschwerden (Beispiele: Es mangelt in der Einrichtung an Pflege- und Betreuungskräften; das Essen ist nicht schmackhaft und wird mittags nicht warm serviert)
  • Informationspflichten der Betreiber: (Beispiel: Welches Informationsmaterial hat der Betreiber in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen?)
  • Ihre Rechte und Pflichten (Beispiele: Kann ich in der Einrichtung ein Tier halten? Darf ich auch später aufstehen und frühstücken?)
  • Leistungen und Entgelte (Beispiele: Wie viel Pflege und Betreuung steht mir zu? Was bedeutet eine Erhöhung der Investitionskosten für mich?)
  • Ihr Recht auf Mitwirkung (Beispiele: Bei welchen Entscheidungen wirkt der Wohnbeirat mit? Können sich auch Angehörige in den Wohnbeirat wählen lassen?)
  • Aufbau einer Wohngemeinschaft (Beispiele: Wie gründe ich eine Angehörigengruppe? Wie finde ich Wohnraum?)

Kontakt

Ihren Ansprechpartner in der Wohn-Pflege-Aufsicht finden Sie im Behördenfinder.

Zum Weiterlesen

FHH
HmbWBG

Rechtsvorschriften zur Wohn-Pflege-Aufsicht

Zum 1. Januar 2010 ist in Hamburg das bisher bundesweit geltende Heimgesetz durch ein Landesgesetz abgelöst worden.

Für welche Einrichtungen gilt das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz?

Unter das Heimgesetz fallen neben Alten- und Pflegeheimen auch Hospize sowie weitere Einrichtungen.

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Aufgaben

Wohn-Pflege-Aufsicht in den Hamburger Bezirksämtern

Die Wohn-Pflege-Aufsicht berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Betreiber von Einrichtungen. Sie führt Kontrollen durch und prüft die Qualität der Leistungen.