Mit diesen Fragen können Sie sich an die Wohn-Pflege-Aufsicht wenden:
- Beschwerden (Beispiele: Es mangelt in der Einrichtung an Pflege- und Betreuungskräften; das Essen ist nicht schmackhaft und wird mittags nicht warm serviert)
- Informationspflichten der Betreiber: (Beispiel: Welches Informationsmaterial hat der Betreiber in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen?)
- Ihre Rechte und Pflichten (Beispiele: Kann ich in der Einrichtung ein Tier halten? Darf ich auch später aufstehen und frühstücken?)
- Leistungen und Entgelte (Beispiele: Wie viel Pflege und Betreuung steht mir zu? Was bedeutet eine Erhöhung der Investitionskosten für mich?)
- Ihr Recht auf Mitwirkung (Beispiele: Bei welchen Entscheidungen wirkt der Wohnbeirat mit? Können sich auch Angehörige in den Wohnbeirat wählen lassen?)
- Aufbau einer Wohngemeinschaft (Beispiele: Wie gründe ich eine Angehörigengruppe? Wie finde ich Wohnraum?)
Kontakt
Ihren Ansprechpartner in der Wohn-Pflege-Aufsicht finden Sie im Behördenfinder.