Unter das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz fallen:
- Servicewohnanlagen
- Wohngemeinschaften
- Wohneinrichtungen (insbesondere vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe)
- Gasteinrichtungen (Hospize, Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
- Ambulante Dienste (Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe)
Kontakt
Ihren Ansprechpartner in der Wohn-Pflege-Aufsicht finden Sie im Behördenfinder.