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HmbWBG

Rechtsvorschriften zur Wohn-Pflege-Aufsicht

Informationen zum HmbWBG

Seit dem 1. Januar 2010 ist in Hamburg das bisher bundesweit geltende Heimgesetz durch ein Landesgesetz abgelöst worden. Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz umfasst neben Heimen auch Einrichtungen des Servicewohnens (unter anderem das sogenannte Betreute Wohnen), Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen,  ambulante Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe.

Verordnungen

Zum 1. März 2012 sind drei Rechtsverordnungen zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz in Kraft getreten. Sie regeln die konkrete Umsetzung des Gesetzes: 

Kontakt

Ihren Ansprechpartner in der Wohn-Pflege-Aufsicht finden Sie im Behördenfinder.

Zum Weiterlesen

Für welche Einrichtungen gilt das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz?

Unter das Heimgesetz fallen neben Alten- und Pflegeheimen auch Hospize sowie weitere Einrichtungen.

Fragen an die Wohn-Pflege-Aufsicht

Sie können sich an die Wohn-Pflege-Aufsicht u.a. mit Fragen zum Heimvertrag und zu Leistungen und Entgelten, aber auch mit Beschwerden wenden.

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Aufgaben

Wohn-Pflege-Aufsicht in den Hamburger Bezirksämtern

Die Wohn-Pflege-Aufsicht berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Betreiber von Einrichtungen. Sie führt Kontrollen durch und prüft die Qualität der Leistungen.