Seit dem 1. Januar 2010 ist in Hamburg das bisher bundesweit geltende Heimgesetz durch ein Landesgesetz abgelöst worden. Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz umfasst neben Heimen auch Einrichtungen des Servicewohnens (unter anderem das sogenannte Betreute Wohnen), Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, ambulante Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe.
Verordnungen
Zum 1. März 2012 sind drei Rechtsverordnungen zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz in Kraft getreten. Sie regeln die konkrete Umsetzung des Gesetzes:
- Verordnung über bauliche Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen,
- Verordnung über personelle Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen,
- Verordnung über die Mitwirkung in Wohn- und Betreuungsformen.
Kontakt
Ihren Ansprechpartner in der Wohn-Pflege-Aufsicht finden Sie im Behördenfinder.