Die inhaltlichen Schwerpunkte der Behörde liegen auf der (bezirklichen) Mitwirkung und Teilhabe von Seniorinnen und Senioren einschließlich der Einbindung von Selbsthilfe- und Interessensgruppen. Einen Überblick über die vielfältigen Angebote der Stadt für Seniorinnen und Senioren nebst weiterführender Informationen erhalten Sie unter www.hamburg.de/senioren.
Die politische Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren in Hamburg ist zudem seit über 30 Jahren auf eine breite Basis gebaut – mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz als rechtliche Grundlage. In jedem der sieben Hamburger Bezirke gibt es eine Seniorendelegiertenversammlung und einen Bezirks-Seniorenbeirat, die sich für die regionalen Belange einsetzen. Auf Landesebene ist der Landes-Seniorenbeirat aktiv, dessen Geschäftsstelle ebenfalls Teil der Sozialbehörde ist.
Die Aufgaben der Beiräte und Versammlungen bestehen darin, aktiv die Teilhabe und Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren zu fördern und die Interessen der Generation 60+ in der Öffentlichkeit und gegenüber den Bezirksämtern und den Behörden zu vertreten. Vorschläge der Seniorenbeiräte sind von der Verwaltung zu prüfen; in den Ausschüssen der Bezirksversammlungen haben die Seniorenbeiräte zudem Rederecht.
Der Landes-Seniorenbeirat (LSB) engagiert sich in vielerlei Gremien und Projekten, berät die Fachbehörden und unterrichtet den Senat regelmäßig über seine Tätigkeit. Alle Informationen zur Arbeit des LSB finden Sie auf www.lsb-hamburg.de.