Wofür gibt es Leistungen?
Übernommen werden die Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägigen Fahrten mit der Kindertageseinrichtung oder der Schule.
Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.
Wer erhält Leistungen?
Leistungen für Ausflüge und Fahrten erhalten
- Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden,
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen.
Voraussetzung ist, dass Sie
- Bürgergeld (SGB II),
- Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Oder: Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie, je nach Bedarfsberechnung, auch Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket vollumfänglich oder teilweise erhalten. Stellen Sie hierfür den Antrag bei dem für Sie zuständigen Bezirksamt (Fachamt Grundsicherung und Soziales / Soziales Dienstleistungszentrum) beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.
Keine Leistungen für Ausflüge und Fahrten erhalten
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.
Wie beantrage ich die Leistung?
a) Antragsverfahren Kita - für eintägige Ausflüge beziehungsweise mehrtägige Fahrten
- Eintägige Ausflüge: In einem Antragsformular können pro Kind bis zu drei Ausflüge gleichzeitig beantragt werden.
- Mehrtägige Fahrten müssen durch das entsprechende Antragsformular für jedes Kind gesondert beantragt werden.
Die Kita beziehungsweise die Tagespflegeperson oder Sie selbst füllen das entsprechende Antragsformular aus. Die Einrichtung bestätigt durch Stempel und Unterschrift die anfallenden Kosten für den jeweiligen Ausflug beziehungsweise die Fahrt. Das Formular wird dann bei der zuständigen Dienststelle eingereicht und die Kosten werden an das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.
b) Antragsverfahren Schule – für eintägige Ausflüge beziehungsweise mehrtägige Fahrten
- Eintägige Ausflüge: In einem Antragsformular können pro Kind bis zu drei Ausflüge gleichzeitig beantragt werden.
- Mehrtägige Fahrten müssen durch das entsprechende Antragsformular für jedes Kind gesondert beantragt werden. Sie füllen das Antragsformular mit Ihren persönlichen Daten aus und lassen die Schule die Höhe der Kosten durch Unterschrift und Schulstempel Ausflüge und Fahrten bestätigen. Das Formular wird dann bei der zuständigen Dienststelle eingereicht und die Kosten an das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.
Antragsformulare
- Antrag auf Kostenübernahme für einen eintägigen Ausflug mit der Schule / Kindertageseinrichtung - Gilt auch für die Kindertagespflege, Hort und den pädagogischen Mittagstisch (PDF, 735 KB)
- Antrag auf Kostenübernahme für eine mehrtägige Fahrt mit der Schule / Kindertageseinrichtung (PDF, 610 KB)
Wo der Antrag (je nachdem, welche Leistung Sie beziehen) einzureichen ist, finden Sie jeweils auf der Rückseite des Antrages. Die Antragsformulare erhalten Sie auch in der jeweiligen Einrichtung.
Hilfreiche Links
- Zur Ermittlung der genauen Dienststelle, je nach Wohnanschrift, nutzen Sie bitte den Behördenfinder.
- Hier finden Sie alle Vordrucke zum Hamburger Bildungspaket.
- Hier finden Sie die Richtlinien für Schulfahrten vom 01.11.2023 mit den Höchstkostensätzen für Klassen- und Studienfahrten sowie für Projektfahrten (PDF, 2 MB)