Sogenannte "Soziokulturelle Teilhabeleistungen" können für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Höhe von 15 Euro monatlich gewährt werden für:
Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
Kosten für Kurse in künstlerischen Fächern, zum Beispiel Musikunterricht,
angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
die Teilnahme an (Ferien-)Freizeiten.
Können alle Hamburger Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen?
Nein, berechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher von
Bürgergeld,
Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes,
Wohngeld oder
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Auch wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie unter Umständen Leistungen erhalten - siehe folgende Frage.
Können auch Geringverdiener Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten?
Ja, auch bei geringem Einkommen können Sie unter Umständen Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten:
Beispiel: Die Kosten für die anstehende Klassenfahrt Ihres Kindes können Sie nicht zusätzlich bezahlen? Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Dienststelle beraten:
Jobcenter team.arbeit.hamburg für Familien, die leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II sind (Erwerbsfähige und ihre Familien),
Bezirksamt (Fachamt Grundsicherung beziehungsweise das Soziale Dienstleistungszentrum) für Familien, die leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch XII (Rentner, Erwerbsgeminderte) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind oder Wohngeld- oder Kinderzuschlagsberechtigte. Die zuständige Dienststelle finden Sie beim Hamburg Service.
Wo bekomme ich Antragsformulare, mit denen ich die Leistungen beantragen kann?
Bei den zuständigen Dienststellen oder hier auf der Internetseite unter Vordrucke.
Erhalten Kinder in Pflegefamilien Leistungen aus dem Bildungspaket?
Pflegekinder können Leistungen für Bildung und Teilhabe nur dann erhalten, wenn sie zum Kreis der – oben aufgeführten - Leistungsberechtigten gehören. Der Aufenthalt in einer Pflegefamilie reicht alleine nicht aus, um Leistungen zu erhalten.
Eine Ausnahme bildet die Mittagsverpflegung in der Schule. Diese wird für Leistungsberechtigte des SGB VIII aus dem Bildungspaket übernommen.
Abschnitt 2: Fragen zu Leistungen für Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und Ausrüstung ("Soziokulturelle Teilhabe")
Kann ich bei Kultur, Musik oder Sport einfach mitmachen?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich.
Die Antragstellung ist unkompliziert und kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen. Entweder entscheiden Sie sich dafür, die Pauschale von 15 Euro selbst von der Stadt Hamburg zu erhalten und den Beitrag auch selbst an den Leistungsanbieter zu zahlen, oder Sie möchten, dass der Leistungsanbieter direkt mit der Stadt Hamburg abrechnet.
Wenn Sie die Leistung selbst erhalten möchten, lassen Sie sich von dem Anbieter auf dem Formular Antragstellung durch den Leistungsberechtigten (PDF) Ihre Teilnahme bescheinigen. Das Formular senden Sie zusammen mit einer Kopie Ihres Bescheides der Sozialleistung oder des BuT-Kurzbescheides an die Abrechnungsstelle des Bezirksamtes Eimsbüttel. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie 15 Euro monatlich auf das Konto, das im Antrag angegeben wird.
Wenn Sie sich für die Direktabrechnung Ihres Anbieters mit der Stadt Hamburg entscheiden, legen Sie dem Anbieter den Bewilligungsbescheid Ihrer Sozialleistung oder BuT-Kurzbescheid vor und teilen ihm alle erforderlichen Angaben mit. Der Anbieter reicht dann selbst den Antrag im Bezirksamt Eimsbüttel ein und erhält direkt von dort die Leistungen.
Was wird bei Kultur, Musik und Sport nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere reine Eintrittsgelder und politische Aktivitäten.
Kann ich die Pauschale von 15 Euro monatlich auch ansparen und für eine größere Aktion benutzen?
Ja, Sie können die Pauschale ansparen und zum Beispiel für Ausrüstungsgegenstände, Freizeiten oder Ferienfahrten einsetzen: Alle Informationen zum Ansparen.
In unserem Verein gibt es Familienmitgliedschaften. Können wir davon etwas über das Bildungspaket abrechnen?
Ja. Sie können den kopfteiligen Anteil der Familienkarte abrechnen, der auf das Kind entfällt. Nutzen Sie hierfür den Antrag auf Leistungen der soziokulturellen Teilhabe (PDF). Die Pauschale von 15 Euro im Monat wird dann an Sie überwiesen.
Abschnitt 3: Fragen zur Schule und zur Kita
Wo finde ich einen Nachhilfelehrer oder eine Nachhilfelehrerin?
Die Schule berät Sie, ob Nachhilfe für Ihr Kind nötig ist und macht Ihnen ein entsprechendes Angebot. Eine Versetzungsgefahr muss nicht bestehen. Um die Lernförderung zu beantragen, legen Sie im Schulbüro Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid vor.
Wie beantrage ich die Mittagsverpflegung in der Schule?
Die Leistungen für das gemeinsame Mittagessen für Ihr Kind erhalten Sie wie folgt:
Bitte legen Sie im Schulbüro Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid (zum Beispiel Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) vor. Das Schulbüro erklärt Ihnen alle weiteren Schritte.
Werden eine Tagesmutter oder ein Tagesvater so behandelt wie eine Kita?
Ja. Veranstaltet eine anerkannte Tagespflegeperson zum Beispiel einen Ausflug, dann werden auch dafür die Kosten übernommen.
Sie erhalten bereits oder haben Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen? Oder Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten.
Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlag liegt seit dem 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für alle BuT-Leistungen (Schulbedarfspauschale, eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten, soziokulturelle Teilhabeleistungen etc.) beim Bezirksamt Eimsbüttel, zentrale...