Über das Hamburger Bildungspaket können Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. Wohngeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben damit auch Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Es wird eine monatliche Pauschale von 15 Euro gewährt.
Was wird gefördert?
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Mitgliedschaft in Sportvereinen).
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Musikunterricht).
- Teilnahme an Freizeiten (hierfür können die Monatsbeiträge für bis zu zwölf Monate innerhalb eines Bewilligungszeitraums auch angespart werden).
- Der Erwerb beziehungsweise die Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen (zum Beispiel Leihgebühr für ein Musikinstrument und Fußballschuhe), die in unmittelbarem Zusammenhang zu der Aktivität stehen, an der das Kind teilnimmt und die nicht zum Alltagsbedarf gehören.
- Nicht gefördert werden Eintrittskarten, zum Beispiel fürs Kino.
Hinweis zu Ausrüstungsgegenständen
Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, können alternativ zur Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen, künstlerischem Unterricht oder von Freizeitfahrten die monatlichen 15 Euro zur Ausleihe oder zum Erwerb von Ausrüstungsgegenständen (zum Beispiel Leihgebühr für ein Musikinstrument und Fußballschuhe) nutzen. Der jeweilige Ausrüstungsgegenstand muss allerdings in unmittelbarem Zusammenhang zu der Aktivität stehen, an der das Kind teilnimmt und darf nicht zum Alltagsbedarf gehören. Hierzu ist es notwendig, dass Sie als Anbieter den tatsächlichen Bedarf auf dem Antragsformular des Kindes bestätigen. Hierfür nutzen Sie bitte den Vordruck Antrag auf Leistungen der soziokulturellen Teilhabe (PDF).
Das Abrechnungsverfahren
Was muss ich als Anbieter tun?
In Hamburg stehen zwei Möglichkeiten zur Abrechnung soziokultureller Teilhabeleistungen zur Verfügung. Entweder rechnen Sie als Anbieter direkt mit dem Bezirksamt Eimsbüttel ab oder die teilhabeberechtigte Person beantragt die Leistung dort selbst.
- Direktabrechnung mit Ihnen als Anbieter
Wenn Sie die Beiträge direkt mit der Bezirksamt Eimsbüttel abrechnen möchten, las-sen Sie sich von der leistungsberechtigte Person eine Kopie des Hauptleistungsbescheids (zum Beispiel Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder des BuT-Kurzbescheids vorlegen. Sie erfassen die Daten, die für die Abrechnung mit dem Bezirksamt Eimsbüttel erforderlich sind, und können die Person sofort am Angebot teilnehmen lassen.
Sie rechnen mit dem Bezirksamt Eimsbüttel die tatsächlich anfallenden Kosten für die Teilhabeaktivität ab, allerdings maximal 15 Euro monatlich. Liegen Ihre Kosten darunter zahlt das Bezirksamt Eimsbüttel die Differenzbeträge den Leistungsberech-tigten aus. Betragen die Kosten mehr als 15 Euro, muss die leistungsberechtigte Person den Differenzbetrag an Sie zahlen.
Es können sowohl die Mitgliedsbeiträge als auch einmalige Leistungen, z.B. für den Erwerb oder die Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen abgerechnet werden.
Grundsätzlich können Zeiträume, für die eine Bewilligung der Hauptleistung vorliegt, abgerechnet werden.
Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen für Personen mit Hauptleistungen aus den Rechtskreisen des SGB XII oder dem AsylbLG. Hier können die Beiträge von Ihnen als Anbieter unabhängig von dem Bewilligungszeitraum der Hauptleistung beantragt und bei Vorliegen der Voraussetzungen (PDF) längstens für ein Jahr abgerechnet werden.
Die Form des Abrechnungsverfahrens unterscheidet sich, je nachdem ob Sie ein Sportverein oder anderer Leistungsanbieter sind.
Sportvereine, die Mitglieder im Hamburger Sport Bund (HSB) sind, nutzen für die Direktabrechnung das Online-Portal PATE.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktabrechnung ist eine Registrierung Ihres Sportvereins im Online-Portal. Diese können Sie formlos mit einer E-Mail an skt-abrechnung-sport@soziales.hamburg.de beantragen. Dort werden auch Ihre individuellen Fragen beantwortet und Sie werden bei der Einrichtung Ihres Zugangs unterstützt.
Für alle anderen Leistungsanbieter erfolgt die Abrechnung über eine Sammelabrechnung (Excel-Tabelle) wenn mehrere Teilnehmende gleichzeitig abgerechnet werden. Soll für einzelne Teilnehmende abgerechnet werden, ist dies über das Abrechnungsformular „Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe-Antragstellung durch den Leistungsanbieter“ möglich. Die jeweiligen Abrechnungsformulare werden von Ihnen an das Bezirksamt Eimsbüttel gesendet.
- Zahlung an die leistungsberechtigte Person
Wenn die leistungsberechtigte Person die Zahlung selbst bei dem Bezirksamt Eimsbüttel beantragt, müssen Sie ihr die Teilnahme an Ihrem Angebot auf dem Vordruck „Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe – Antragstellung durch den Leistungsberechtigten bestätigen.
Das Formular muss von der leistungsberechtigten Person zusammen mit einer Kopie des Bescheides der Sozialleistung oder des BuT-Kurzbescheides an das Bezirksamt Eimsbüttel geschickt werden. Von dort erhält die leistungsberechtigte Person die Pauschale von 15 Euro monatlich über den gesamten Bewilligungszeitraum der Hauptleistung auf das Konto, das im Antrag angegeben wird.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss die leistungsberechtigte Person beim Bezirksamt Eimsbüttel unaufgefordert einen neuen Bewilligungsbescheid der Sozialleistung vorlegen. Nur dann kann die Zahlung fortgesetzt werden.
Sie möchten als Anbieter registriert werden?
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an bildungspaket@soziales.hamburg.de und fügen Sie das ausgefüllte Formular "Angaben des Leistungsanbieters" (Word, 100 KB) bei. Bitten Sie zugleich um Aufnahme in die Internet-Anbieterlisten.
Wir prüfen, ob Sie und Ihr Angebot beim Hamburger Bildungspaket dabei sein können. Ist das der Fall, nehmen wir Sie in die Liste der Leistungsanbieter im Internet auf (Hinweis: Auch wenn Sie nicht in der Liste erscheinen möchten, können Sie mitmachen).
Bildungspaket-Button für Ihre Homepage
Wir empfehlen Ihnen, den unten stehenden Button auf Ihre Homepage zu setzen. Damit erhalten interessierte Leistungsberechtigte die Möglichkeit, sich direkt über die Förderungsvoraussetzungen des Hamburger Bildungspaketes zu informieren.
Bitte ergänzen Sie den Button durch einen Link auf die Seite www.hamburg.de/bildungspaket
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