Hilfe beim Lernen

Lernförderung

Colourbox.de / Syda Productions

Wofür gibt es Leistungen?

Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe benötigen, erhalten hierfür kostenlose Angebote.

Wer erhält Leistungen?

Leistungen erhalten

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule oder eine berufsbildende Schule besuchen.

Keine Leistungen erhalten

  • Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.

Aufgaben der Schule

Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schülerin oder der Schüler Lernförderung benötigt.

Die Schule macht Ihnen dann ein entsprechendes Angebot.

Was müssen Sie tun?

Sie legen im Schulbüro Ihren Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungsbescheid oder Kurzbescheid) vor. Alles Weitere erledigt die Schule.

Achtung: Wenn Sie keine staatlichen Leistungen mehr beziehen, müssen Sie dies der Schule umgehend mitteilen. 

Hinweis

Hamburger Bildungs- und Teilhabepaket: Wer kann die Leistungen erhalten?

Zum Weiterlesen

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Voraussetzungen

Wer kann Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten?

Sie erhalten be­reits oder ha­ben Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen? Oder Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten.

Colourbox.de / #821
Zusatzleistung zum Bildungspaket

Ferienbetreuung

Im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung erhalten Kinder und Jugendliche sechs Wochen Ferienbetreuung im Schuljahr kostenfrei.

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Zusätzliche Informationen für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag

Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlag liegt seit dem 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für alle BuT-Leistungen (Schulbedarfspauschale, eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten, soziokulturelle Teilhabeleistungen etc.) beim Bezirksamt Eimsbüttel, zentrale...