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Hilfe beim Lernen

Lernförderung

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Meyborg

Wofür gibt es Leistungen?

Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe benötigen, erhalten hierfür kostenlose Angebote.

Wer erhält Leistungen?

Leistungen erhalten

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule oder eine berufsbildende Schule besuchen.

Keine Leistungen erhalten

  • Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.

Aufgaben der Schule

Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schülerin oder der Schüler Lernförderung benötigt.

Die Schule macht Ihnen dann ein entsprechendes Angebot.

Was müssen Sie tun?

Sie legen im Schulbüro Ihren Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungsbescheid oder Kurzbescheid) vor. Alles Weitere erledigt die Schule.

Achtung: Wenn Sie keine staatlichen Leistungen mehr beziehen, müssen Sie dies der Schule umgehend mitteilen. 

Hinweis

Hamburger Bildungs- und Teilhabepaket: Wer kann die Leistungen erhalten?