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Guten Appetit!

Mittagsverpflegung

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Mittagsverpflegung in der Schule oder Kita

Wofür gibt es Leistungen?
Wenn die Schule ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet, werden die Leistungen übernommen. Pausensnacks werden nicht bezahlt.

Leistungen erhalten

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder Vorschulklasse besuchen.

Keine Leistungen erhalten

  • Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.

Was müssen Sie tun?
Sie melden Ihr Kind in der Schule verbindlich zum Mittagessen an und legen im Schulbüro Ihren Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungsbescheid oder Kurzbescheid) vor.

Achtung: Wenn Sie keine staatlichen Leistungen mehr beziehen, müssen Sie dies der Schule umgehend mitteilen.

Hinweis

Hamburger Bildungs- und Teilhabepaket: Wer kann die Leistungen erhalten?

Zum Weiterlesen

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Voraussetzungen

Wer kann Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten?

Sie erhalten be­reits oder ha­ben Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen? Oder Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten.

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Zusatzleistung zum Bildungspaket

Ferienbetreuung

Im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung erhalten Kinder und Jugendliche sechs Wochen Ferienbetreuung im Schuljahr kostenfrei.

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Zusätzliche Informationen für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag

Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlag liegt seit dem 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für alle BuT-Leistungen (Schulbedarfspauschale, eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten, soziokulturelle Teilhabeleistungen etc.) beim Bezirksamt Eimsbüttel, zentrale...