Voraussetzungen

Wer kann die Leistungen erhalten?

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Bezug von Sozialleistungen

Sie erhalten bereits oder haben Anspruch auf: 

  • Bürgergeld (SGB II), 
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), 
  • Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Wohngeld oder 
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz?

Dann können Sie Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten.

Geringes Einkommen

Auch wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, können Sie bei geringem Einkommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. 

Beispiel: Die Kosten für die anstehende Klassenfahrt Ihres Kindes können Sie nicht zusätzlich bezahlen?

Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Dienststelle beraten!

Was ist die zuständige Dienststelle?

Je nach Leistungsart gelten unterschiedliche Zuständigkeiten, welche Sie in den jeweiligen Leistungen finden.

Die folgenden Übersichten (Stand: Mai 2025) bieten Ihnen einen strukturierten Überblick:

Zum Weiterlesen

Colourbox.de / #821
Zusatzleistung zum Bildungspaket

Ferienbetreuung

Im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung erhalten Kinder und Jugendliche sechs Wochen Ferienbetreuung im Schuljahr kostenfrei.

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Zusätzliche Informationen für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag

Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlag liegt seit dem 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für alle BuT-Leistungen (Schulbedarfspauschale, eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten, soziokulturelle Teilhabeleistungen etc.) beim Bezirksamt Eimsbüttel, zentrale...

Bildungspaket

Fragen und Antworten für Leistungsanbieter

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren soziokultureller Teilhabeleistungen ab dem 1. Januar 2022.