Bezug von Sozialleistungen
Sie erhalten bereits oder haben Anspruch auf:
- Bürgergeld (SGB II),
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
- Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz?
Dann können Sie Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten.
Geringes Einkommen
Auch wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, können Sie bei geringem Einkommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Beispiel: Die Kosten für die anstehende Klassenfahrt Ihres Kindes können Sie nicht zusätzlich bezahlen?
Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Dienststelle beraten!
Was ist die zuständige Dienststelle?
Je nach Leistungsart gelten unterschiedliche Zuständigkeiten, welche Sie in den jeweiligen Leistungen finden.
Die folgenden Übersichten (gültig ab 1. Januar 2023) bieten Ihnen einen strukturierten Überblick: