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Zusätzliche Informationen für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag

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Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlag liegt seit dem 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für alle BuT-Leistungen (Schulbedarfspauschale, eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten, soziokulturelle Teilhabeleistungen etc.) beim Bezirksamt Eimsbüttel, zentrale Abrechnungsstelle. 
Ausnahmen: Bei der Mittagsverpflegung in der Schule und Kita, bei der Schülerbeförderung sowie der Lernförderung erfolgt die Antragstellung über das Schulbüro bzw. bei Mittagsverpflegung in der Kita über das zuständige Bezirksamt (Näheres in den Beschreibungen der einzelnen Leistungen).

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht aller Zuständigkeiten  (PDF, 55 KB) gültig ab 1. Januar 2023.

Änderung der Zuständigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zentral bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Amt für Migration (Amt M) und nicht mehr bei den bezirklichen Dienststellen für Grundsicherung. Mehr Informationen...