Zusätzliche Informationen für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag

Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlag liegt die Zuständigkeit aller Bildungspaket-Leistungen

beim Bezirksamt Eimsbüttel, zentrale Abrechnungsstelle:

Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bildung und Teilhabe – Abrechnungsstelle
Grindelberg 62 – 66, 20144 Hamburg
Tel: 040/42801-3267
Fax: 040 427 90-3109
E-Mail: bildungundteilhabe@eimsbuettel.hamburg.de

Ausnahmen

Nähere Erläuterungen finden Sie bei den Beschreibungen der einzelnen Leistungen.

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht aller Zuständigkeiten  (PDF, 55 KB), Stand: Mai 2025.

Änderung der Zuständigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit dem 1. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zentral bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Amt für Migration (Amt M) und nicht mehr bei den bezirklichen Dienststellen für Grundsicherung. Mehr Informationen...

Zum Weiterlesen

colourbox.de
Voraussetzungen

Wer kann Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten?

Sie erhalten be­reits oder ha­ben Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen? Oder Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten.

Colourbox.de / #821
Zusatzleistung zum Bildungspaket

Ferienbetreuung

Im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung erhalten Kinder und Jugendliche sechs Wochen Ferienbetreuung im Schuljahr kostenfrei.

Bildungspaket

Fragen und Antworten für Leistungsanbieter

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren soziokultureller Teilhabeleistungen ab dem 1. Januar 2022.