Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlag liegt die Zuständigkeit aller Bildungspaket-Leistungen
beim Bezirksamt Eimsbüttel, zentrale Abrechnungsstelle:
Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bildung und Teilhabe – Abrechnungsstelle
Grindelberg 62 – 66, 20144 Hamburg
Tel: 040/42801-3267
Fax: 040 427 90-3109
E-Mail: bildungundteilhabe@eimsbuettel.hamburg.de
Ausnahmen:
- Die kostenlose Mittagsverpflegung in der Schule sowie die Lernförderung werden über das Schulbüro beantragt.
- Die kostenlose Mittagsverpflegung in der Kita ist im Kita-Gutschein enthalten.
- Das kostenlose Deutschlandticket für Schüler wird beim HVV beantragt.
Nähere Erläuterungen finden Sie bei den Beschreibungen der einzelnen Leistungen.
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht aller Zuständigkeiten (PDF, 55 KB), Stand: Mai 2025.
Änderung der Zuständigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit dem 1. Januar 2023
Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zentral bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Amt für Migration (Amt M) und nicht mehr bei den bezirklichen Dienststellen für Grundsicherung. Mehr Informationen...