Engagementförderung

Förderrichtlinien Freiwilliges Engagement

01. September 2026

Maßnahmen der Engagementstrategie ermöglichen die Unterstützung für unterschiedliche Freiwilligenprojekte in Hamburg.

  • Sozialbehörde
eine symbolhafte Darstellung der Engagementfelder in Form einer stilisierten Blüte.
Engagementblume FHH

Inhaltsverzeichnis

Das freiwillige Engagement in Hamburg ist bunt und vielfältig. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Engagements wurden im Rahmen der Hamburger Engagementstrategie zwei Förderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung eines breiten Spektrums an Freiwilligenprojekten eingerichtet.

Somit gibt es aktuell zwei Förderrichtlinien für das freiwillige Engagement:

  • Die Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement - für das Engagement in den Bezirken
  • Die Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements - für hamburgweite Freiwilligenprojekte

Mit diesen Richtlinien sollen das Engagement im Sozialraum gestärkt, Austausch und Vernetzung im freiwilligen Engagement und die Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt gefördert werden. Als förderfähige Anliegen gelten zum Beispiel Maßnahmen zur Unterstützung, Würdigung und Weiterentwicklung des Engagements oder Projekte zur Förderung der Integration oder Maßnahmen zur Förderung digitaler Kompetenzen und Angebote.

(1) Förderrichtlinie "Freiwilliges Engagement in den Bezirken"

Die Sozialbehörde stellt über die Hamburger Bezirksämter Projektmittel zur Förderung des freiwilligen Engagements zur Verfügung.

Die Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken wurde von der Sozialbehörde in Abstimmung mit den Bezirksämtern erarbeitete.

Sie trat am 27. Dezember 2024 durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Die Förderrichtlinie ermöglicht finanzielle Unterstützung unter Berücksichtigung lokaler Bedarfe und Gegebenheiten. Der Kreis der Förderberechtigten umfasst die gesamte Hamburger Engagementlandschaft mit ihren unterschiedlichen Engagementformen.

Zu den förderfähigen Projektausgaben zählen zum Beispiel Sachkosten, Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Honorare und Raummieten.

Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können Förderungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro über die jeweiligen Bezirksämter beantragen.

Die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen erfolgt beim Sozialraummanagement der jeweils zuständigen Bezirksämter. Aktuelle Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite der Koordination des freiwilligen Engagements.

Die Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken mit den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie als PDF-Version (barrierefrei) im untenstehenden Downloadbereich.

(2) Förderrichtlinie "Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements"

Neben den Freiwilligenprojekten in den Hamburger Bezirken, ermöglicht die Hamburger Engagementstrategie der Sozialbehörde auch hamburgweite Freiwilligenprojekte im Rahmen der Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements (PDF, 150 KB) zu unterstützen.

Freiwilligenprojekte und -initiativen, deren Aktivitäten sich auf das gesamte Stadtgebiet beziehen oder zumindest ohne erkennbaren bezirklichen Schwerpunkt agieren, können über die Förderrichtlinie unterstützt werden.

Zu den förderfähigen Projektausgaben zählen zum Beispiel Sachkosten, Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Personalkosten, Honorare und Raummieten.

Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können Förderungen in Höhe von 5.000 bis 25.000 Euro pro Jahr beantragen.

In diesem Jahr erfolgt eine Schwerpunktsetzung bei der Förderung des Engagements von und/oder für Seniorinnen und Senioren sowie bei der Stärkung von digitalen Kompetenzen im Engagementfeld.

Die Antragsphase für die Förderperiode 2027 ist beendet. Weitere Förderungen über die FöR Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements in 2027 sind nicht geplant.

Das Antragsverfahren für Förderungen in 2028 startet voraussichtlich im Sommer 2027. Informationen zum Verfahren und die Antragsunterlagen werden rechtzeitig auf dieser Seite bereit gestellt.

Wenn Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Amt für Integration
Projekt- und Zuwendungssteuerung (Abt. I 2)

Hamburger Straße 47
22083 Hamburg

Das Referat I 22 steht für Rückfragen per Email zur Verfügung.

E-Mail: referati22@soziales.hamburg.de

Die Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements mit den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie als PDF-Version (barrierefrei) im nachfolgenden Downloadbereich.

Ergänzender Hinweis: Generelle Informationen auch zu anderen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Beratungsstelle Engagement Dock, die Hamburger Initiativen, Projekten und Vereinen etc. Hilfestellung bei Antragsverfahren leistet.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bezirken stehen Ihnen die jeweiligen Bezirkskoordinatorinnen und Bezirkskoordinatoren als direkte Ansprechpartner zur Verfügung.

Download

(1) Freiwilliges Engagement in den Bezirken

Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken - gültig bis 31.12.2026 (barrierefreie Datei)

PDF herunterladen [PDF, 128,6 KB]
Förderung des freiwilligen Engagements in den Bezirken

Ansprechpersonen in den Bezirken

PDF herunterladen [PDF, 2,7 MB]
(2) Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte

Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements - barrierefrei

PDF herunterladen [PDF, 222,2 KB]
(2f) Antragsunterlagen

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (Stand 16.07.2024)

PDF herunterladen [PDF, 157,9 KB]

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