Engagement-Karte: Verlängerung nach zwei Jahren leicht gemacht

Da die Hamburger Engagement-Karte in der Regel zwei Jahre gültig ist, muss sie regelmäßig neu beantragt werden, um immer von den aktuellen Bonusangeboten profitieren zu können. Inhaberinnen und Inhaber einer unbefristeten Karte müssen diese nicht neu beantragen.

  • Sozialbehörde

Inhaberinnen und Inhaber der Engagement-Karte können über die App „Ehrenamtskarte“ oder die Webseite der doin‘ good gGmbH einen Antrag für die Verlängerung ihrer Karte stellen. Dieser Antrag erfolgt analog zu einem Neuantrag. Eine besondere Kennzeichnung als Verlängerungsantrag ist nicht nötig.

Das System bringt den Erstantrag und den Folgeantrag automatisch zusammen, sodass die gleiche Kartennummer beibehalten wird und eventuelle Änderungen nachverfolgt werden können. Die Organisation, bei der das Engagement erfolgt, muss das Engagement erneut bestätigen. Nach Bestätigung wird die neue Karte zeitnah und vor Ablauf der alten Karte versendet. Die alte Karte kann dann vernichtet werden.

Sollte eine andere E-Mail-Adresse verwendet werden, wird eine neue Kartennummer vergeben, da der Antrag wie ein Neuantrag behandelt wird und das System hier keine Verbindung herstellen kann.

Wir empfehlen, wenn möglich für den Verlängerungsantrag die App „Ehrenamtskarte“ zu verwenden. Dadurch kann die Engagement-Karte digital auf dem Smartphone mitgeführt und bei den Bonuspartnern vorgezeigt werden. Dies ist nicht nur praktisch, sondern schont auch Ressourcen, da keine neue physische Karte ausgestellt werden muss. 

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an:

Telefon: 040/35734073

E-Mail: engagement@doin-good.com

Wir wünschen weiterhin viel Freude mit der Hamburger Engagement-Karte!

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