Damit durch ein freiwilliges Engagement keine Nachteile entstehen, hat die Freie und Hansestadt Hamburg einen Sammelhaftpflichtvertrag für freiwillige Engagierte abgeschlossen.
Dieser Sammelhaftpflichtvertrag entbindet Vereine, Verbände, Stiftungen, Organisationen oder andere Träger jedoch nicht von der Pflicht, den Haftpflichtversicherungsschutz ihrer freiwillig Engagierten durch eine eigene Haftpflichtversicherung sicher zu stellen.
Der Versicherungsschutz des Sammelhaftpflichtvertrages greift nur dann, wenn kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz über den Verein, die Organisation oder eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Es handelt sich um eine sogenannte Subsidiärhaftung.
Wer ist versichert?
Versichert sind Engagierte in Ausübung des freiwilligen Engagements in rechtlich unselbständigen, aber auch in rechtlich selbständigen Vereinigungen aller Art. Eine eventuelle Aufwandsentschädigung beeinflusst den Status nicht.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die versicherte Tätigkeit in Hamburg ausgeübt wird oder von Hamburg ausgeht, zum Beispiel bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen oder die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen.
Welches Risiko ist versichert?
Versichert ist ausschließlich die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts eines freiwillig Engagierten, für den kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz über den Verein, die Organisation oder im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung besteht.
Im Sammelhaftpflichtvertrag nicht versichert ist die Haftpflicht des Vereins bzw. Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit erbracht wird. Ebenso wenig ist die Haftpflicht von Betreuten, Mentees oder Teilnehmenden an Veranstaltungen versichert.
Wie sieht der Versicherungsumfang aus?
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen die Ansprüche, die durch die Schädigung eines Dritten entstehen.
Der Haftpflichtversicherer übernimmt folgende Aufgaben:
- Prüfung der Ansprüche des Geschädigten auf Rechtmäßigkeit,
- Abwehr eventuell unberechtigter Schadensersatzansprüche,
- Freistellung des Versicherten von berechtigten Zahlungsansprüchen
Der Sammelhaftpflichtversicherungsvertrag sieht folgende Deckungssummen vor:
- Zwei Millionen Euro für Personenschäden je Versicherungsfall,
- Zwei Millionen Euro für Sachschäden je Versicherungsfall,
- 100.000 Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall,
- 2.000 Euro wegen Schäden aus Abhandenkommen und Beschädigung von eingebrachten Sachen pro Versicherungsfall.
- Der detaillierte Versicherungsschutz ist in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen des Sammelhaftpflichtvertrages geregelt.
Beantragung und Kostenübernahme der Versicherung
Die Versicherung ist für die freiwillig Engagierten antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt die Freie und Hansestadt Hamburg.
Es ist nicht erforderlich, dass das freiwillige Engagement im Vorwege angemeldet wird. Die Meldung des Schadenfalls ist ausreichend.
Der Versicherer ist HDI Versicherung AG.
Verhalten im Schadensfall
Im Schadenfall wenden sich freiwillig Engagierte oder die betroffene Vereinigung bzw. Organisation unverzüglich (spätestens innerhalb von drei Werktagen) an die zuständige Fachbehörde:
Sozialbehörde
Referat Förderung des freiwilligen Engagements
Dr. Vivien Nürnberg
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
Tel.: (040) 428 63-3725
Fax: (040) 4279-61321
E-Mail: engagement@soziales.hamburg.de
Aufgrund der bereits erwähnten subsidiären Deckung des Sammelhaftpflichtvertrages ist anzugeben, ob eine anderweitige Haftpflichtversicherung besteht. Insbesondere auch eine für die oder den freiwillig Engagierten oder über seine Familie abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung oder eine sonstige Haftpflichtversicherung, die die Vereinigung bzw. Organisation abgeschlossen hat (Angabe des Versicherers und der Vertragsnummer).
Eine Meldung des Schadenfalls sollte auch erfolgen, wenn eine anderweitige Haftpflichtversicherung besteht. Nur so kann verhindert werden, dass im Laufe der Schadenbearbeitung eventuelle Obliegenheiten verletzt werden, die eine gegebenenfalls doch noch erforderliche Inanspruchnahme der Sammelhaftpflichtversicherung für Freiwillige verhindert.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die oben genannte Kontaktadresse.