Als „Einsatzstelle“ gilt hier der Verein, die Initiative oder vergleichbare Organisation, bei der das Engagement geleistet wird. Die Einsatzstelle muss von der Hamburger Sozialbehörde zur Ausgabe des Nachweises autorisiert werden (siehe „Wer kann den Hamburger Engagement-Nachweis ausstellen?“).
Für den Erhalt des Engagement-Nachweises muss die Einsatzstelle bestätigen, dass ein bemerkenswertes Engagement in Hamburg geleistet wurde. „In Hamburg“ meint hier: Das Engagement muss entweder in Hamburg, bei einer Hamburger Einsatzstelle oder durch eine Person, die in Hamburg wohnt, erbracht werden. Ist eines davon erfüllt, können Engagierte, Einsatzort oder Einsatzstelle auch außerhalb Hamburgs ansässig sein.
Ein bemerkenswertes Engagement liegt dann vor, wenn die Einsatzstelle eine der vier folgenden Aussagen bestätigen kann:
- Die Dauer des Engagements ist besonders lang.
- Die Intensität des Engagements ist besonders stark.
- Die Anforderung, die das geleistete Engagement an die engagierte Person stellt, ist besonders hoch.
- Die persönliche Lebenssituation, unter der das Engagement geleistet wird, ist besonders herausfordernd.
Die Beurteilung, ob es sich im vorliegenden Fall um ein bemerkenswertes Engagement im Sinne des Hamburger Engagement-Nachweises handelt, obliegt der ausstellenden Einsatzstelle.
Der Hamburger Engagement-Nachweis kann derselben engagierten Person wiederholt ausgestellt werden, wenn die Zeit oder das Engagement eine Aktualisierung erforderlich machen.
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