Zur Autorisierung siehe „Wer kann den Hamburger Engagement-Nachweis ausstellen?"
- Um einen Engagement-Nachweis zu erhalten wenden sich Engagierte an die Einsatzstelle, bei der sie ihr Engagement leisten. Selbstverständlich können die Einsatzstellen auch eigenaktiv Hamburger Engagement-Nachweise für ihre Engagierten ausstellen.
- Autorisierte Einsatzstellen (s.o.) können Vordrucke für den Engagement-Nachweis bei der Sozialbehörde anfordern. Der Antrag auf Autorisierung und die Bestellung von Vordrucken können in einem Arbeitsschritt über ein Online-Formular erfolgen. Sollte es mit dem Bestellformular Schwierigkeiten geben wenden Sie sich bitte an unser Email-Postfach engagement@soziales.hamburg.de.
- Die Einsatzstellen befüllen die Vordrucke mit den erforderlichen Informationen entsprechend den Rahmenvorgaben. Dabei bewerten sie - möglichst gemeinsam mit der engagierten Person - das geleistete Engagement und identifizieren die persönlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen
- Die Einsatzstellen übergeben den Hamburger Engagement-Nachweis an den oder die Engagierte.
Autorisierte Einsatzstellen sind angehalten - möglichst gemeinsam mit den Engagierten - einen internen Kriterienkatalog zu erarbeiten, nach dem einvernehmlich beurteilt werden kann, ob ein geleistetes Engagement als bemerkenswert einzustufen ist (siehe „Wer kann den Hamburger Engagement-Nachweis erhalten?“). Die Beurteilung, ob es sich im vorliegenden Fall um ein bemerkenswertes Engagement im Sinne des Hamburger Engagement-Nachweises handelt, obliegt der ausstellenden Einsatzstelle.
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