Wer ist durch die Sammel-Unfallversicherung versichert?
Für alle engagierten Menschen, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind, hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine Sammel-Unfallversicherung abgeschlossen. Im Rahmen dieser Sammel-Unfallversicherung sind jene Tätigkeiten versichert, die unmittelbar mit dem freiwilligen Engagement in Zusammenhang stehen, dazu zählen auch die An- und Abreise.
Freiwillig Engagierte im Sinne der Sammel-Unfallversicherung sind insbesondere Personen, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die versicherte Tätigkeit in Hamburg ausgeübt wird oder von Hamburg ausgeht, beispielsweise bei Landesgrenzen überschreitenden Veranstaltungen und Aktionen.
Wer ist nicht durch die Sammel-Unfallversicherung versichert?
Nicht versichert sind
- betreute Personen, Teilnehmende an Veranstaltungen etc., die nicht aktiv freiwillig engagiert sind,
- Personen, die eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten,
- Personen, für die vom Träger/der Vereinigung, für die der Engagierte tätig ist, bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde.
Nicht versichert sind zudem Handlungen, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten freiwilligen Engagement stehen, beispielsweise Unterbrechungen des Hin- oder Rückweges aus privaten Gründen, Hilfeleistungen aufgrund von familiären Bindungen sowie Freundschaftsdienste und reine Gefälligkeitshandlungen im Rahmen üblicher Nachbarschaftshilfe.
Privat abgeschlossene Unfall-Versicherungen der Freiwilligen berühren die Leistungen aus dem Sammelversicherungsvertrag nicht.
Leistungen
Folgende Leistungen des Versicherers stehen zur Verfügung:
- 50.000 Euro für Invalidität mit Progressionsstaffel (350 %)
- 175.000 Euro Höchstleistung bei Vollinvalidität
- 10.000 Euro für den Todesfall
- 2.000 Euro für Zusatzheilkosten
- 5.000 Euro für Bergungskosten und kosmetische Operationen
Die Versicherung ist für die freiwillig Engagierten antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt die Freie und Hansestadt Hamburg.
Eine gesonderte Anmeldung zur Inanspruchnahme der Versicherung ist nicht erforderlich.
Die versicherten Ehrenamtlichen können die Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Versicherungsnehmerin unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Der Versicherer leistet direkt an die versicherte Person.
Bei Fragen zum bestehenden Versicherungsschutz oder im Schadenfall wenden Sie sich bitte direkt an den betreuenden Versicherungsdienst.
Ihr Ansprechpartner:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Tel.: 05231 – 603 6112
E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de
Webseite: www.ecclesia.de
Formular: Schadenanzeige zur Unfallversicherung (PDF, 1,5 MB)
Bitte beachten Sie Folgendes zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz
Ob ein freiwilliges Engagement tatsächlich gesetzlich unfallversichert ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und muss vom jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger entschieden werden. Für nähere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Trägerorganisation oder an die Unfallkasse Nord.
Grundlegende Informationen: Unfallkasse Nord
Die Unfallkasse Nord informiert mit einem Faltblatt über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen des freiwilligen Engagements für die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre Einrichtungen.
Wichtiger Hinweis: Bitte lesen Sie in jedem Fall zunächst das Faltblatt der Unfallkasse Nord.
Welcher Versicherungsträger ist zuständig?
Je nachdem, bei welcher Organisation Sie sich freiwillig engagieren, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Nord bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft oder bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Bei der Frage, welcher Unfallversicherungsträger im Einzelfall zuständig ist, hilft Ihnen in Hamburg die Unfallkasse Nord:
Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel
Telefon 04 31 6407 – 0
Mail: ukn@uk-nord.de
Die Infoline der Berufsgenossenschaften erreichen Sie unter (01805) 188088 (14 Cent pro Minute).
Ansprechpartner bei der Stadt Hamburg
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte über Ihre Organisation / Initiative an die
Sozialbehörde
Referat Förderung des freiwilligen Engagements
Dr. Vivien Nürnberg
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
Tel.: (040) 428 63-3725
Fax: (040) 4279-61321
E-Mail: engagement@soziales.hamburg.de