Entlastungspaket: 24 Maßnahmen

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    Vereinfachung des Verwaltungshandelns 

  1. Verlängerung des Bewilligungszeitraums (§ 44 Abs. 3 SGB XII 4)
  2. Vereinfachung des Verfahrens zur Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete (§ 45a SGB XII 6)
  3. Gestreckte Überprüfung von Gesamtplänen in der EGH (§ 121 Abs. 2 SGB IX   9)
  4. Klare Zuständigkeit bei „Heimketten“ (§ 98 SGB XII) 11
  5. Ausnahme von der AZAV-Zertifizierungspflicht für Pflege- und Gesundheitsschulen (§ 176 SGB III 12)
  6. Klare Zuordnung der Zuständigkeit für die Bewertung der Gründe eines Umzugs (§ 22 SGB II) 14
  7. Höchstdauer für Auslandsaufenthalt von nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 7b SGB II) 19
  8. Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zur Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit  21 (§ 44a SGB II)

    Digitalisierung 

  9. Ersterhebungsgrundsatz aufheben (§ 67a Abs. 2 SGB X) 24
  10. Übermittlungsbefugnis zwischen den Leistungsträgern zum automatisierten Datenabgleich (§ 79 SGB X) 28
  11. Aufhebung des Ersterhebungsgrundsatzes und Einführung des Datenabgleichs auch im Asylbewerberleistungsgesetz (§ 9 Abs. 4 AsylbLG    31)
  12. Gesetzliche Grundlage für elektronische An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse (§ 264 SGB V) 32
  13. Einführung der Textform und Vereinfachung bei Formverstößen hinsichtlich der Leistungsvereinbarung in der Eingliederungshilfe (§ 126 SGB XI 34)

    Pauschalen, Bagatellgrenzen, Verrechnung 

  14. Nachweisgrenze für Instandhaltungs- und Reparaturkosten (§ 22 SGB II und § 35a SGB XII 36)
  15. Nachweisgrenze für Umzugskostenpauschale (§ 22 Abs. 6 SGB II und § 35a Abs. 2 SGB XII) 39
  16. Einheitliche Bekleidungspauschale in stationären Einrichtungen (§ 27b Abs. 2 u. 4 SGB XII 43)
  17. Abstrakte Werte bei der Berechnung von Heizkosten (§ 42a Abs. 3 S. 2 SGB XII) 45
  18. Schnittstellenpauschale innerhalb derer keine Feststellung vorrangiger Leistungen betrieben wird (§ 95 SGB XII 51)
  19. Bagatellgrenze bei Rückforderungen (§ 26a SGB XII) 52
  20. Einkommensermittlung von Selbstständigen (§ 3 Bürgergeld-V   55)
  21. Erweiterung der Aufrechnungsmöglichkeiten (§ 26 Absatz 2 Satz 1 SGB XII 57)
  22. Einnahmen auf bis zu sechs Monate verteilen (§ 11 SGB II und § 82 Absatz 7 SGB XII) 59
  23. Anrechnung von ausgezahlten Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen mit den Unterkunftskosten des Folgemonats (§ 35 SGB XII) 62
  24. Vereinfachung/Entfall des Darlehens bei Rentenzahlung im ersten Monat (§ 37a SGB XII 64)

Zum Weiterlesen

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Nachdem im September 2025 in der Repsoldstraße 27 bereits 30 Übergangsplätze in Betrieb gegangen sind, wird im Frühjahr 2026 die Psychiatrische Schwerpunktambulanz als zweite vorgezogene Maßnahme eröffnen.

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