Gesetzliche Neuregelung seit Januar 2024
Die Entschädigungsleistungen nach den folgenden Gesetzen wurden ab dem 1. Januar 2024 durch das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV) neu geregelt:
- Bundesversorgungsgesetz,
- Opferentschädigungsgesetz,
- Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz,
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz,
- Häftlingshilfegesetz,
- Infektionsschutzgesetz,
- Zivildienstgesetz.
Was bedeutet das für Sie?
Ihre Versorgungsangelegenheit wird in das neue SGB XIV übernommen. Die bisher anerkannten Schädigungsfolgen gelten auch nach dem 1. Januar 2024 weiter. Ihre Entschädigungsleistungen werden weiterhin wie gewohnt auf Ihr Konto überwiesen. Einen Antrag müssen Sie hierfür nicht stellen.
Wie ist das weitere Verfahren?
Personen, die ausschließlich Grundrente beziehen
Im Dezember 2023 haben wir Sie darüber informiert, dass Sie automatisch in das neue Recht überführt werden.
Falls Sie sonstige Geldleistungen beziehen
Im Dezember 2023 haben Sie von uns den Bescheid zur Feststellung des sogenannten Besitzstandes erhalten. Hierfür wurde die Summe dieser Leistungen zunächst um 25 Prozent erhöht.
Im ersten Quartal 2024 werden wir Sie außerdem über die Möglichkeit der Ausübung Ihres Wahlrechts informieren. Anstelle der Erhöhung um 25 Prozent können Sie sich dabei für die Leistungen aus dem SGB XIV entscheiden, was gegebenenfalls vorteilhaft sein kann. Für diese Entscheidung haben Sie dann ein Jahr Zeit.
Kontakt: ser@soziales.hamburg.de
Ihre Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Sofern Sie im Dezember 2023 laufende Kriegsopferfürsorge-Leistungen erhalten haben, werden diese als Besitzstandleistungen für den Zeitraum der Befristung auch im Jahr 2024 erbracht. Hierüber bekommen Sie einen gesonderten Bescheid, dem Sie auch Hinweise zur Weiterbewilligung dieser Leistungen entnehmen können.
Kontakt ser-teilhabe@soziales.hamburg.de
Ihre Leistungen der Heilbehandlung
Sofern Sie bis jetzt Leistungen der Heilbehandlung als anerkannte/r Beschädigte/r erhalten haben, erhalten Sie für Ihre anerkannten Schädigungsfolgen auch ab dem 1. Januar 2024 diese Leistungen weiterhin ohne Beteiligung an den Kosten durch Ihre Krankenkasse.
Kontakt: ser-krankenbehandlung@soziales.hamburg.de
Sollten Sie schädigungsbedingte Hilfsmittelversorgung erhalten, so wird diese ab Januar 2024 von der Unfallkasse Nord nach dem Recht der Unfallversicherung erbracht. Somit wird die Ihnen bis Dezember 2023 von der Orthopädischen Versorgungsstelle laufend gewährte Hilfsmittelversorgung von der Unfallkasse fortgesetzt. Die Anträge wegen künftiger Hilfsmittelbedarfe werden an die
Unfallkasse Nord
Sachgebiet Teilhabe
Seekoppelweg 5A, 24113 Kiel
übermittelt und dort bearbeitet.