Versorgungsamt Hamburg

Gewaltopfer und ihnen Gleichgestellte

01. Januar 2024

Sind Sie vorsätzlich und rechtswidrig angegriffen worden und haben durch diese Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Oder sind Sie Hinterbliebene(r) eines Gewaltopfers? Dann haben Sie möglicherweise Ansprüche auf Entschädigung.

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Wer hat Anspruch auf Versorgung?

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) kann erhalten, wer durch eine Gewalttat eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung erlitten hat. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Gewaltopfer und ihnen gleichgestellte Personen | BIH.

Auch Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen, eventuell auch Eltern) haben Anspruch auf Versorgung, wenn eine Gewalttat unmittelbar oder später zum Tod des Opfers führt.

Welche Leistungen stehen Gewaltopfern nach dem SGB XIV zu?

Gewaltopfer haben einen Anspruch auf Entschädigung. Die Leistungen sollen dazu beitragen, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung soweit wie möglich auszugleichen, zum Beispiel durch:

  • Schnelle Hilfen (Fallmanagement & Traumaambulanz): Bei Bedarf kann das Fallmanagement beim Antragsverfahren unterstützen. Die Traumaambulanzen leisten Soforthilfe für traumatisierte Opfer von Gewalttaten.
  • Rentenleistungen: Je nach Personenkreis sind das Beschädigtenrenten (mit ergänzenden Leistungen wie Berufsschadensausgleich) oder Hinterbliebenenrenten (mit weiteren Einzelleistungen wie Bestattungsgeld).
  • Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung: Das sind unter anderem ärztliche Behandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren, Zahnersatz, Therapien.
  • Teilhabeleistungen und besondere Leistungen im Einzelfall: Das sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und unterhaltssichernde Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Besondere Leistungen im Einzelfall sind Leistungen zum Lebensunterhalt, zur Förderung einer Ausbildung, zur Weiterführung des Haushalts sowie Leistungen in sonstigen Lebenslagen.

Kontakt

Versorgungsamt Hamburg
SI531 / SI532
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22087 Hamburg
E-Mail: ser@soziales.hamburg.de
Tel.: 040/42863-7157 oder -7164

Antragstellung

  • Online-Antrag: Das Versorgungsamt Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen. Nutzen Sie dafür bitte den entsprechenden Onlinedienst unter folgendem Link: Onlineantrag Leistungen für Gewaltopfer
  • Antrag in Papierform: Sollten Sie eine Antragstellung in Papierform wünschen, können Sie Formulare direkt hier im Internet laden oder beim Referat für Soziale Entschädigungen des Versorgungsamtes abfordern. Auch ein formloser Antrag ist möglich (Antragsformulare)

Hinweise: Ein Antrag kann beim Versorgungsamt, bei anderen amtlichen Stellen, auch bei der Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger abgegeben werden.

Wir empfehlen, dies so schnell wie möglich zu tun, weil der Beginn der Versorgungsleistung vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt.

Mehr Informationen

Zum Weiterlesen

Titelseite des Faltblattes "Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten"
FHH
Faltblatt

Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten

Dieses Faltblatt informiert darüber, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie als Opfer einer Gewalttat die gesetzlichen Leistungen und Hilfen in Anspruch nehmen möchten.

Fragen und Antworten

Entschädigte nach dem alten Sozialen Entschädigungsrecht

Personen, die bislang Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG) bezogen haben, erhalten auch weiterhin ihre Leistungen.

Durchblättern eines Stapels Papier
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Publikationen

Veröffentlichungen zum Thema Entschädigungsleistungen

Hier finden Sie Hinweise auf Faltblätter und Broschüren zum Thema Entschädigungsleistungen.