Versorgungsamt Hamburg

Entschädigungsleistungen zur SED- Unrechtsbereinigung

  • Sozialbehörde
    • Sie lesen den Originaltext

Versorgungsleistungen

Opfer rechtsstaatswidriger straf- oder verwaltungsrechtlicher Entscheidungen im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 2. Oktober 1990, die infolge der Freiheitsentziehung bzw. durch die Verwaltungsentscheidung eine gesundheitliche Schädigung erhalten haben, erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Leistungen der Sozialen Entschädigung.

Die Rechtsgrundlagen sind geregelt im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).

Personen, die in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone oder im ehemaligen sowjetischen Sektor von Berlin oder in den ehemaligen deutschen Gebieten aus politischen und nach freiheitlich demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden und dabei einen Gesundheitsschaden erlitten haben, erhalten auf Antrag Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG).

Kontakt

Versorgungsamt Hamburg
ZfT 321/322
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22087 Hamburg
E-Mail: ser@soziales.hamburg.de
Tel.:040/42863-7157 oder -7164

Besondere Haftentschädigung

Menschen, die eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens 90 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer (Paragraf 17a StrRehaG).

Kontakt

Versorgungsamt Hamburg
ZfT 324
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22087 Hamburg
E-Mail: vertriebenenamt@soziales.hamburg.de
Tel. 040/42863-7227

Zum Weiterlesen

Titelseite des Faltblattes "Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten"
FHH
Faltblatt

Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten

Dieses Faltblatt informiert darüber, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie als Opfer einer Gewalttat die gesetzlichen Leistungen und Hilfen in Anspruch nehmen möchten.

Fragezeichen und Ausrufezeichen
colourbox.de
Fragen und Antworten

Entschädigte nach dem alten Sozialen Entschädigungsrecht

Personen, die bislang Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG) bezogen haben, erhalten auch weiterhin ihre Leistungen.

Hamburg-Logo
FHH
Versorgungsamt Hamburg

Gewaltopfer und ihnen Gleichgestellte

Wer durch eine Gewalttat eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung erlitten hat, kann beim Ver­sor­gungs­amt Ham­burg eine Ent­schä­di­gung beantragen. Auch Hinterbliebene haben Anspruch.