Versorgungsleistungen
Opfer rechtsstaatswidriger straf- oder verwaltungsrechtlicher Entscheidungen im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 2. Oktober 1990, die infolge der Freiheitsentziehung bzw. durch die Verwaltungsentscheidung eine gesundheitliche Schädigung erhalten haben, erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Leistungen der Sozialen Entschädigung.
Die Rechtsgrundlagen sind geregelt im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).
Personen, die in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone oder im ehemaligen sowjetischen Sektor von Berlin oder in den ehemaligen deutschen Gebieten aus politischen und nach freiheitlich demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden und dabei einen Gesundheitsschaden erlitten haben, erhalten auf Antrag Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG).
Kontakt
Versorgungsamt Hamburg
ZfT 321/322
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22087 Hamburg
E-Mail: ser@soziales.hamburg.de
Tel.:040/42863-7157 oder -7164
Besondere Haftentschädigung
Menschen, die eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens 90 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer (Paragraf 17a StrRehaG).
Kontakt
Versorgungsamt Hamburg
ZfT 324
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22087 Hamburg
E-Mail: vertriebenenamt@soziales.hamburg.de
Tel. 040/42863-7227