Versorgungsamt Hamburg

Entschädigungsleistungen für Zivildienstleistende

01. Januar 2024

Wenn ein Dienstpflichtiger durch den Zivildienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält er nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Leistungen der Sozialen Entschädigung.

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Die Entschädigungsleistungen der Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) lehnen sich an das Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehungsweise das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) an und entsprechen denen bei der Kriegsopferversorgung oder Soldatenversorgung.

Ein Dienstpflichtiger, der eine Zivildienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Schädigung Leistungen auf Antrag.

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E-Mail: ser@soziales.hamburg.de
Tel.: 040/42863-7157 oder -7164

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Titelseite des Faltblattes "Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten"
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