Die Entschädigungsleistungen der Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) lehnen sich an das Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehungsweise das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) an und entsprechen denen bei der Kriegsopferversorgung oder Soldatenversorgung.
Ein Dienstpflichtiger, der eine Zivildienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Schädigung Leistungen auf Antrag.
Kontakt
Versorgungsamt Hamburg
SI531 / SI532
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