Soziales Entschädigungsrecht

Fallmanagement

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Mit dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) wurden sogenannte "Schnelle Hilfen" im Sozialen Entschädigungsrecht eingeführt. Zu diesen zählt das Fallmanagement. 

Das Fallmanagement unterstützt Sie bei Bedarf gern beim Antrags- und Verwaltungsverfahren. Es leistet Hilfestellung bei der Antragstellung, ermittelt den Hilfebedarf und weist auf mögliche Sozialleistungen hin.

Kontakt

E-Mail: fallmanagement-ser@soziales.hamburg.de
Tel. 040/42863-7171 oder 040/42863-7186

Antragstellung

Sie können sich ohne formellen Antrag mit dem Fallmanagement in Verbindung setzen.

Mehr Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in einem Faltblatt, das Sie unten herunterladen können.  

Download

Faltblatt: "Fallmanagement im Sozialen Entschädigungsrecht. Unterstützung und Beratung im Antrags- und Leistungsverfahren nach dem SGB XIV."

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