Geschädigte von Schutzimpfungen
Wenn Sie oder Ihr Kind durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer Behörde empfohlene Impfung einen Impfschaden erlitten haben, besteht wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung. Ein Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.
- Weitere Informationen finden Sie hier: Geschädigte von Schutzimpfungen | BIH
Antragstellung
Das Versorgungsamt Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen. Nutzen Sie dafür bitte den entsprechenden Onlinedienst unter folgendem Link: Onlineantrag auf Leistungen für Impfgeschädigte
Sollten Sie eine Antragstellung in Papierform wünschen, können Sie Formulare direkt hier im Internet laden oder beim Referat für Soziale Entschädigungen des Versorgungsamtes abfordern. Auch ein formloser Antrag ist möglich.
Kontakt
Versorgungsamt Hamburg
SI531 / SI532
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22087 Hamburg
E-Mail: ser@soziales.hamburg.de
Tel.: 040/42863-7157 oder -7164