Versorgungsamt Hamburg

Kriegsopfer

Opfer der beiden Weltkriege können Versorgungsleistungen erhalten. Dabei geht es neben den beschädigten Soldaten, Witwen und Waisen der Gefallenen auch um die Opfer, die der Krieg unter der Zivilbevölkerung gefordert hat.

  • Sozialbehörde

Kontakt

Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten oder weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Versorgungsamt Hamburg:

Versorgungsamt Hamburg
ZfT 321/322
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
Tel: (040) 428 63-7194
Fax: (040) 427 96-1006
E-Mail: ser@soziales.hamburg.de

Verkehrsanbindung

Das Versorgungsamt Hamburg befindet sich im Einkaufs- und Verwaltungszentrum Hamburger Straße, der "Hamburger Meile" (Lageplan siehe unten). Sie erreichen uns mit der U-Bahn-Linie U3 oder mit den Bussen 37 und 261, jeweils Haltestelle "Hamburger Straße". Informationen zur Anfahrt finden Sie im HVV-Fahrplan.

Das Versorgungsamt verfügt nicht über eigene Parkplätze. Jedoch können die Parkflächen des Einkaufszentrums genutzt werden. In unmittelbarer Nähe des Amtes befinden sich eine Tiefgarage mit Zufahrt über die Adolph-Schönfelder Straße sowie ein Parkdeck mit Zufahrt über die Heitmannstraße / Desenißstraße.

Lageplan Adolph-Schönfelder-Straße 5
Lageplan Adolph-Schönfelder-Straße 5

Zum Weiterlesen

Titelseite des Faltblattes "Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten"
FHH

Faltblatt Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten

Dieses Faltblatt informiert darüber, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie als Opfer einer Gewalttat die gesetzlichen Leistungen und Hilfen in Anspruch nehmen möchten.

Fragezeichen und Ausrufezeichen
colourbox.de

Fragen und Antworten Entschädigte nach dem alten Sozialen Entschädigungsrecht

Personen, die bislang Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG) bezogen haben, erhalten auch weiterhin ihre Leistungen.

Hamburg-Logo
FHH

Versorgungsamt Hamburg Gewaltopfer und ihnen Gleichgestellte

Wer durch eine Gewalttat eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung erlitten hat, kann beim Ver­sor­gungs­amt Ham­burg eine Ent­schä­di­gung beantragen. Auch Hinterbliebene haben Anspruch.