Sozialleistungen

Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe 2025

Die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleibt 2025 unverändert. Das ist das Ergebnis der diesjährigen, gesetzlich vorgegebenen Fortschreibung der Regelbedarfsstufen.

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Die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfeleistungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach 36 Monaten Aufenthalt in Deutschland (§ 2 AsylbLG) werden demnach im Jahr 2025 Geldleistungen in derselben Höhe wie im Jahr 2024 erhalten.

Die Bedarfssätze von Grundleistungsberechtigten im Asylbewerberleistungsgesetz (erste 36 Monate des Aufenthalts in Deutschland, § 3 AsylbLG) sinken um ca. 4 %.

Hier geht es direkt zu den Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Weitere Informationen zu den Leistungen nach § 3 AsylbLG finden Sie unter Anlage 4, in der Infoline.

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