Die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfeleistungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach 36 Monaten Aufenthalt in Deutschland (§ 2 AsylbLG) werden demnach im Jahr 2025 Geldleistungen in derselben Höhe wie im Jahr 2024 erhalten.
Die Bedarfssätze von Grundleistungsberechtigten im Asylbewerberleistungsgesetz (erste 36 Monate des Aufenthalts in Deutschland, § 3 AsylbLG) sinken um ca. 4 %.
Hier geht es direkt zu den Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen zu den Leistungen nach § 3 AsylbLG finden Sie unter Anlage 4, in der Infoline.