Wo gibt es Hilfe?
Familien, denen in Hamburg der Wohnungsverlust droht oder die ihre Wohnung bereits verloren haben, sollten sich umgehend an die Fachstellen für Wohnungsnotfälle wenden, die in jedem Bezirk Unterstützung anbieten.
Unterbringung
Wohnungslose Familien werden bei Bedarf untergebracht, in der Regel im Rahmen der öffentlichen Unterbringung bei "Fördern & Wohnen" (Anstalt öffentlichen Rechts).
Sofern dies aufgrund der Platzkapazitäten nicht möglich ist, werden Familien kurzfristig in einem Hotel oder einer Pension untergebracht, bis eine Unterkunft bei Fördern & Wohnen zur Verfügung steht.
Hinweis: Die in der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Hotels und Pensionen getroffene 2G-Regelung gilt nicht für die öffentliche Unterbringung nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) in Hotels und Pensionen. Ein Hotel bzw. eine Pension darf Personen im Rahmen einer öffentlichen Unterbringung nach dem SOG auch dann aufnehmen, wenn sie ungeimpft bzw. nicht von COVID 19 genesen sind.
Dies gilt auch für zugewanderte Familien, die einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen und damit einen Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Unterbringung haben.
Wohnungslose Familien ohne einen Anspruch auf Sozialleistungen haben auch keinen Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Unterbringung.
Weitere Hilfen
Ausführliche Informationen zu weiteren Angeboten für Wohnungslose enthält die Broschüre "Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen".