1. Allgemeines
a) Warum werden im Garstedter Weg zwei Einrichtungen der Obdachlosenhilfe eröffnet?
Der Bedarf an Einrichtungen, in denen besondere Hilfen für Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen angeboten werden können, ist sehr hoch. Beide Objekte sind der Sozialbehörde bzw. Fördern & Wohnen (F&W), einer Anstalt öffentlichen Rechts und einem Unternehmen in der Steuerungsverantwortung der Sozialbehörde, in den letzten Monaten unabhängig voneinander angeboten worden. Wegen der Dringlichkeit der Vorhaben, hat sich die Sozialbehörde entschieden beide Einrichtungen zu realisieren.
Wir bitten im Interesse der besonders vulnerablen Gruppe der obdachlosen Menschen um Verständnis und Unterstützung durch die direkte Nachbarschaft und das nähere Umfeld.
b) Gibt es in Hamburg noch weitere Einrichtungen und Angebote für obdachlose Menschen?
Ja, Hamburg verfügt über ein umfangreiches und differenziertes soziales Hilfesystem für obdachlose Menschen, welches stetig weiterentwickelt wird. Der Bedarf an Einrichtungen, in denen besondere Hilfen für Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen angeboten werden können, ist dennoch weiterhin sehr hoch. Eine Einrichtung, in der pflegebedürftige obdachlose Menschen so versorgt werden können wie im Garstedter Weg 79-85, gibt es jedoch noch nicht. Ebenso wenig das Angebot des übergangsweisen, eng begleiteten Wohnens.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Obdachlosigkeit.
c) Wer ist für die Einrichtungen zuständig?
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) als zuständige Fachbehörde. Mit dem Betrieb beider Einrichtungen wurde Fördern & Wohnen AöR (F&W) beauftragt. F&W ist das Sozialunternehmen der Sozialbehörde in der Organisationsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. F&W verfügt über umfassende, langjährige Erfahrung in den Themenfeldern Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen, Eingliederungshilfe und Wohnen mit Assistenz. So ist F&W beispielweise Betreiber der Standorte des Winternotprogramms der Stadt Hamburg.
Weitere Information zu F&W finden Sie auf der Internetseite www.foerdernundwohnen.de
d) Gibt es keine anderen Standorte für diese Einrichtungen?
Es gab keine geeigneten Standortalternativen. Bereits bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen kommt die Stadt derzeit an ihren Grenzen. Insofern sind wir als Sozialbehörde darauf angewiesen, alle Standorte, die uns angeboten werden, für die Versorgung von Menschen zu nutzen, die der Hilfe des Staates bedürfen.
Zudem gibt es im gesamten Stadtgebiet verteilt, Unterkünfte und Einrichtungen für besondere Zielgruppen wie z.B. wohnungs-/obdachloser oder geflüchteter Menschen.
Eine Übersicht über die von F&W betriebenen Einrichtungen finden Sie auf der Internetseite von F&W.
Das Objekt am Garstedter Weg 79-85 wurde zuvor als Alten- und Pflegeeinrichtung genutzt. Das Objekt ist daher gut geeignet, um mobilitätseingeschränkte und pflegebedürftige Personen gut versorgen zu können. Die Friesenstr., in der wir zurzeit diese Menschen übergangsweise versorgen, ist weder barrierefrei noch von der Ausstattung her geeignet (z.B. bezogen auf die Sanitäreinrichtungen), hier dauerhaft pflegebedürftige Menschen aufzunehmen. Zudem benötigen wir diese Plätze im vollen Umfang für das Winternotprogramm.
Für das Übergangswohnen suchen wir darüber hinaus im gesamten Stadtgebiet noch weitere Objekte, in der wir jeweils ca. 10 – 20 Menschen aufnehmen können.
e) Warum spricht die Sozialbehörde bei obdachlosen Menschen von einer „besonders vulnerablen Gruppe“?
Obdachlose Menschen befinden sich in aller Regel in einer sehr prekären Lebenssituation – und dies zum Teil schon seit vielen Jahren. Schwere gesundheitliche Einschränkungen körperlicher und seelischer Art sind oftmals eine Folge des Lebens auf der Straße. Sie verfügen häufig nicht über die persönlichen Ressourcen, sich selbst aus dieser Situation zu befreien und bedürfen unserer Hilfe. Diese Hilfe wird in unserer Stadt in großen Teilen auch von Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege und von Freiwilligen geleistet und durch staatlich finanzierte Hilfe und Unterstützungsstrukturen ergänzt.
f) Welche Lebensgeschichten bringen die an den beiden Standorten versorgten Menschen mit?
Wir werden an dieser Stelle in den nächsten Wochen Interviews von Menschen, die obdachlos geworden sind und jetzt in den beiden Einrichtungen leben, veröffentlichen. Dies wird sicherlich dazu beitragen, den Menschen ein Gesicht zu geben.
g) Gibt es bereits Erfahrungen mit vergleichbaren Einrichtungen für obdachlose Menschen in Hamburg oder vergleichbare Projekte?
Die Versorgung besonders vulnerabler obdachloser Personen, die künftig im Garstedter Weg 79-85 versorgt werden, ist bereits am Standort Friesenstraße im Rahmen des Winternotprogramms praktiziert worden und in den letzten beiden Jahren auch im Sommer fortgesetzt worden, weil eine Rückkehr dieser Menschen auf die Straße mit erheblichen Gefahren für deren Leib und Leben verbunden ist. Die Erfahrungen zeigen, dass eine zusätzliche pflegerische Betreuung zu einer Besserung der gesundheitlichen Situation führen kann und damit weitergehende Hilfeprozesse ermöglicht werden. Eine zusätzliche Störungslage im Umfeld der bisherigen Einrichtung durch diese Personengruppe wurde nicht festgestellt.
Beim Übergangswohnen im Garstedter Weg 20 handelt es sich dagegen um ein Modellprojekt. Daher gibt es noch keine Erfahrungswerte. Allerdings hat die Diakonie in den Jahren der Corona-Krise jeweils im Winter Hotelplätze für eine größere Anzahl von obdachlosen Menschen angemietet und berichtet durchgängig von positiven Erfahrungen. Die Menschen könnten zur Ruhe kommen und seien dann in der Lage, Hilfen anzunehmen und Entscheidungen zu treffen, die ihre Lebenslage verändern könnte. Weiterhin haben uns viele Träger der Obdachlosenhilfe signalisiert, dass sie ein solches Angebot für erforderlich halten.
h) Gibt es bereits Erfahrungen von Einrichtungen für obdachlose Menschen in Hamburg in der Nähe von Kitas und Schulen?
In Hamburg gibt es einige Einrichtungen der Obdachlosenhilfe, die in ein Wohnumfeld eingebettet sind und in der Nähe zu Schulen und Kitas liegen. U.a. handelt es sich um von F&W betriebene Notübernachtungsstätten wie das „Frauenzimmer“ in der Hinrichsenstraße und das sich zurzeit im Neubau befindliche „Pik As“ in der Neustädter Straße, das dort aber viele Jahre vorher in Betrieb war.
Die Erfahrungen zeigen, dass sich ein gelungenes Miteinander der Einrichtungen im jeweiligen Sozialraum ergeben kann, wenn die Einrichtungen gut miteinander kooperieren und kommunizieren. Auch an anderer Stelle dieser Stadt, rund um Einrichtungen für obdachlose oder geflüchtete Menschen, tragen Runde Tische und/oder Quartiersbeiräte sehr dazu bei, Anforderungen und Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner aufzunehmen und gemeinsam Lösungen zu finden, die ein gutes Miteinander ermöglichen.
i) Wird es ein Monitoring zum Betrieb der beiden Einrichtungen geben?
Nach einem Zeitraum von 6 Monaten nach Inbetriebnahme ist eine erste Auswertung des Betriebs der Einrichtungen geplant. Die Ergebnisse des Monitorings werden der Nachbarschaft und den Einrichtungen im Stadtteil transparent zur Verfügung gestellt. Dies kann einerseits im Rahmen des Runden Tisches sein, deren Einrichtung wir als Sozialbehörde bereits fest zugesagt haben, oder auch über diese Internetseite geschehen.
j) Werden auch geflüchtete Menschen an den beiden Standorten untergebracht?
Nein, eine Nutzung als öffentlich-rechtliche Wohnunterkunft für geflüchtete Menschen ist an beiden Standorten nicht geplant.
k) Worüber finanzieren sich obdachlose Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen?
Es gibt obdachlose Menschen, die keine Sozialleistungen (bspw. Bürgergeld oder Grundsicherungsleistungen) erhalten. Auch und gerade sie erhalten Hilfen im niedrigschwelligen Hilfesystem für obdachlose Menschen, also unter anderem geschützte Unterbringung in der Nacht, Aufenthalt am Tag, Kleidung, Mahlzeiten, Hygieneversorgung, medizinische Betreuung (zu den Hilfen in Hamburg siehe Broschüre: "Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen". Übersicht der Hilfen für obdachlose Menschen in Hamburg.
Ein Teil dieser Menschen erzielt ergänzend Einkünfte aus prekären Arbeitsverhältnissen, Spenden, Zeitschriftenverkauf (bspw. Hinz & Kunzt), Betteln und Flaschensammeln. Dies betrifft aber in der Regel nicht Personen, die aufgrund ihres besonders schlechten gesundheitlichen Zustands und einer dadurch erheblich eingeschränkten Mobilität auf die Unterstützung durch die Hilfeeinrichtungen in besonderer Weise angewiesen sind.
Für sie steht mit der Unterbringung und Versorgung sowie einer intensiven einzelfallbezogenen Beratungsarbeit und Betreuung die Veränderung und selbstbestimmte Bewältigung ihrer prekären Lebenslage im Vordergrund. Eine soziale Stabilisierung soll die Rückkehr der obdachlosen Menschen in einen strukturierten Alltag und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und vermeiden, dass sie auf prekäre Einkommensquellen angewiesen sind.
2. Standort Garstedter Weg 79-85
a) Wann wird der Standort Garstedter Weg 79-85 in Betrieb genommen?
F&W hat das Gebäude am 31. Januar 2024 aufgrund der Aufgabe der Nutzung des bisherigen Betreibers zum 1. April 2024 angemietet.
Die Belegung erfolgt sukzessive ab dem 22. April 2024.
b) Wie viele obdachlose Menschen werden dort einziehen? Wie erfolgt die Unterbringung?
Die Einrichtung hat eine Gesamtkapazität von bis zu 118 Plätzen in 18 Einzel- und 50 Doppelzimmern. Bei der Belegung der Doppelzimmer wird – wie bei anderen pflegerischen Einrichtungen auch – auf die Sozialverträglichkeit geachtet.
Die Belegung des Standortes erfolgt schrittweise. In der Veranstaltung am 12. März in Niendorf haben wir zugesagt, ab 22. April 2024 zunächst bis zu 52 Personen aus dem bisherigen Standort an der Friesenstraße aufzunehmen. Auch Direktverlegungen aus Krankenhäusern werden ggf. in den ersten Wochen bereits vorkommen. Vor einer weiteren Erhöhung der Belegungszahlen hat am 28.05.2024 das erste Mal der Runde Tisch dazu getagt.
In der Einrichtung werden sowohl Männer als auch Frauen aufgenommen.
c) Was genau ist am Standort Garstedter Weg 79-85 geplant? Welche Zielgruppe hat die Einrichtung?
Die Inbetriebnahme des ehemaligen Seniorenwohnstifts durch die Stadt hat zum Ziel, die medizinischen und pflegerischen Versorgungsbedarfe von obdachlosen Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen sicherzustellen. Diese Menschen sind überwiegend schwer oder auch schwerstkrank. Die eigenständige Mobilität dieser Personen ist aufgrund ihrer Erkrankungen und ihres körperlichen Zustands in vielen Fällen deutlich eingeschränkt. Die Schwere der Erkrankungen variiert. Es handelt sich u.a. um Menschen
- im Rollstuhl oder mit Rollator
- mit Krebserkrankungen
- mit Atemwegs-, Herz- oder Nierenerkrankungen
- Demenz
- Diabetes
Es handelt sich nicht um ein Pflegeheim gemäß SGB XI oder ein Krankenhaus. Die Aufnahme erfolgt somit unabhängig von eventuell bereits festgestellten Pflegegraden.
Das Konzept von F&W sieht die Aspekte der Unterbringung, Betreuung und Pflege älterer bzw. pflegebedürftiger obdachloser Menschen vor. Anders als bei klassischen Notunterkünften für obdachlose Menschen, wird bei dieser Einrichtung eine medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt und auch baulich gewährleistet, da die Erfahrungen an anderen Standorten wie dem Winternotprogramm gezeigt haben, dass diese Bedarfe im Rahmen einer normalen Übernachtungsstätte nicht für alle obdachlosen Menschen angemessen bedient werden können.
Personen, die eine medizinische „Rund-um“- Versorgung benötigen, z.B. Menschen mit Beatmungserfordernis, müssen im Krankenhaus oder in stationären Pflegeinrichtungen versorgt werden, soweit zur Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ein Anspruch besteht. F&W prüft stets den Vorrang einer Versorgung in einer solchen medizinischen und/oder pflegerischen Regelversorgungseinrichtung bzw. veranlasst die erforderlichen Schritte einer Krankenhauseinweisung. Im Falle der Notwendigkeit einer Hospizversorgung arbeitet F&W mit den hierfür vorgesehenen Einrichtungen zusammen und vermittelt und begleitet die Betroffenen dorthin.
Die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner müssen grundsätzlich persönlich und gesundheitlich in der Lage sein, sich an die Hausordnung und an die Regeln des Zusammenlebens zu halten. Dies schließt insbesondere auch Personen mit erheblichen psychischen Erkrankungen aus.
d) Welche Angebote gibt es für die Bewohnerinnen und Bewohner?
Die medizinischen und pflegerischen Angebote werden in unterschiedlichen Ausprägungen je nach persönlichem Bedarf der Betroffenen umgesetzt. Damit besteht die Möglichkeit der Individualisierung der Angebote und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Nutzung des medizinischen und pflegerischen Angebots variiert zudem in Abhängigkeit von den Leistungsansprüchen der untergebrachten Menschen. Sofern z.B. Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung oder Bürgergeld bestehen, ist damit auch eine Krankenversicherung verbunden, so dass den Betroffenen das Regelversorgungsangebot zur Verfügung steht. Dies gilt – unter der Maßgabe notwendiger Versicherungszeiten – ebenfalls für pflegerische Angebote; hier gilt genauso die freie Wahlmöglichkeit eines ambulanten Pflegedienstes, welcher die Einrichtung dann regelmäßig für diese jeweiligen Personen aufsucht.
Das medizinische und pflegerische Personal in der Einrichtung ist dementsprechend auch ein notwendiges Angebot besonders für die Menschen, die nicht oder noch nicht kranken- bzw. pflegeversichert sind oder aus anderen Gründen diese Leistungen (noch) nicht in Anspruch nehmen (können). Ein von F&W beauftragter Pflegedienst wird für sie täglich in der Unterkunft im Einsatz sein, um eine pflegerische Grundversorgung zu leisten. Für obdachlose Menschen stehen unbeschadet dessen weitere niedrigschwellige Angebote, z.B. die Schwerpunktpraxen für obdachlose Menschen und das Krankenmobil, zur Verfügung.
Neben den medizinischen und pflegerischen Angeboten wird eine umfassende Sozialarbeit stattfinden. Dies beinhaltet vor allem die Stabilisierung der Bewohnerinnen und Bewohner, die Klärung von Leistungsansprüchen im Rahmen der weiteren Existenzsicherung, die Anbindung an das Hilfesystem und ggf. auch eine Rückkehrberatung in das Herkunftsland. Um die Bewohnerinnen und Bewohner bei ihren möglichen komplexen Problemlagen gut und bedarfsgerecht unterstützen zu können, sind auch Kooperationen mit weiteren spezialisierten Trägern geplant, beispielsweise im Hinblick auf eine dauerhafte Pflegeunterbringung oder therapeutische Angebote.
Ehrenamtliche Angebote z.B. im Bereich Sprachförderung, Musik u.a. werden die medizinischen und pflegerischen Angebote ergänzen.
Die Angebote sind nur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung zugänglich.
Eine Zusammenfassung der konkreten Betreuungs- und Hilfsangebote und die Benennung einiger Kooperationspartnerinnen und -partner an dem Standort findet sich in der veröffentlichten Präsentation der Informationsveranstaltung am 12. März 2024 (siehe unten)
e) Woher kommen die Bewohner, unter welchen Kriterien wird über die Aufnahme der einzelnen Personen entschieden?
Die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner sind ohne festen Wohnsitz und nutzen aktuell das noch bis 2. April 2024 laufende Winternotprogramm am Standort von F&W in der Friesenstraße 22.
Der Aufnahmeprozess ist niedrigschwellig und an sieben Tagen in der Woche möglich. Die Auswahl der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt durch das in der Einrichtung Friesenstraße 22 tätige sozialpädagogische Personal zusammen mit dem dort tätigen Pflegedienst.
Die Aufnahme kann nach erfolgreicher Startphase bei vorhandenen Platzkapazitäten auch von Betroffenen selbst sowie von sie betreuenden Fachkräften des sozialen Hilfesystems (z.B. Straßensozialarbeit, Tagesaufenthaltsstätten für obdachlose Menschen) angefragt werden.
In jedem Fall erfolgt für der Aufnahme eine Vorab-Prüfung, bei der Im Rahmen von Fallbesprechungen der sozialpädagogischen und medizinisch-pflegerischen Fachkräfte am Standort entschieden wird, ob die Aufnahmekriterien erfüllt sind, die hinreichende Sozialverträglichkeit vorliegt und ggf. Vorrangigkeit von Krankenhaus, Pflegeheim, Reha o.ä. vorhanden ist.
Drogenkonsumentinnen und -konsumenten sind von der Aufnahme ausgeschlossen.
f) Dürfen auch Vorbestrafte einziehen?
Für die Aufnahme der obdachlosen Menschen gelten in dieser wie in anderen Einrichtungen auch dieselben Maßstäbe wie für alle anderen Personen beim Bezug von Wohnraum oder anderweitiger Unterbringung (z.B. Pflegeheim). Menschen, die eine Haftstrafe verbüßt haben, haben einen Anspruch auf Resozialisierung und sind zudem nicht verpflichtet, Informationen dieser Art offenzulegen.
Im Rahmen der Aufnahme wird die Sozialverträglichkeit der Personen innerhalb der Einrichtung und im Sozialraum in den Blick genommen.
g) Wird es vor der Aufnahme einen Drogentest geben, um auszuschließen, dass tatsächlich kein Konsum stattfindet?
Drogentests sind in der Regel nur in der medizinischen Behandlung drogenabhängiger Menschen sinnvoll, z.B. um die Indikation zur Aufnahme in eine Substitutionsbehandlung sicherzustellen.
Die aufzunehmenden Personen sind entweder dem Betreiber F&W oder der Straßensozialarbeit bekannt. Die Betroffenen sprechen zumeist freiwillig über ihre Problembereiche. Daher wissen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter grundsätzlich, ob Drogen konsumiert werden. Zudem erfolgt vor Aufnahme in das niedrigschwellige Hilfeangebot ein Gespräch, bei dem stets ein möglicher bestehender Drogenkonsum hinterfragt wird. Sollte sich ein Drogenkonsum herausstellen, erfolgt keine Aufnahme, bzw. sollte dennoch eine Aufnahme erfolgt sein, würde diese beendet und eine Vermittlung ins weitere Hilfesystem (z.B. Entzugseinrichtung) erfolgen.
h) Dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner Alkohol in den Einrichtungen zu sich nehmen? Handelt es sich bei Bewohnerinnen und Bewohnern auch um Menschen mit Alkoholabhängigkeit?
Der Konsum leichter alkoholischer Getränke ist den Bewohnerinnen und Bewohnern soweit auch innerhalb der Einrichtung gestattet, wie hierdurch der soziale Frieden in der Einrichtung und das regelkonforme Auftreten innerhalb und außerhalb der Einrichtung nicht gefährdet werden. Auch hierzu können die betreuenden Fachkräfte in aller Regel zuvor eine hinreichende Einschätzung abgeben.
Entscheidend ist auch hier die Regelfähigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner.
i) Wie werden die Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung verpflegt?
Die Unterbringung erfolgt mit Vollverpflegung. Die Bereitstellung der Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Abendbrot) erfolgt durch F&W unter Einbeziehung von Freiwilligen des Fördervereins Winternotprogramm e.V. sowie ggf. Catering-Unternehmen.
Bei der Speiseplangestaltung wird den Empfehlungen des „DGE Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung" gefolgt. Vegetarische Kost sowie ärztlich verordnete Diätkost bzw. Sonder-verpflegung bei akuten Erkrankungen werden gestellt. Auf Grund der unterschiedlichen unter-gebrachten Personen und Nationalitäten werden kulturell bedingte Vorgaben berücksichtigt.
j) Wie lange werden die obdachlosen Menschen dort wohnen? Welche Perspektiven gibt es für sie?
Da es sich um schwer und schwerstkranke Menschen handelt, ist in einige Fällen davon auszugehen, dass die Menschen dort bis zu ihrem Ableben verbleiben werden, sofern eine Vermittlung in eigenen Wohnraum, eine Pflegeeinrichtung, ein Hospiz oder ggf. eine Rückkehr ins Heimatland nicht möglich ist.
Unbeschadet dessen ist es Ziel aller Hilfen vor Ort, die Bewohnerinnen und Bewohner bei einer Stabilisierung ihrer Lebenslage und ihrer Genesung zu unterstützen und ihnen eine Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
k) Welche grundsätzlichen Regeln gelten für die Unterbringung und welche Konsequenzen sind bei Verstößen vorgesehen?
Eine Hausordnung, erstellt von F&W, wird das Zusammenleben regeln. Diese wird bei Einzug den Bewohnerinnen und Bewohner bekannt gegeben. Das Personal in der Einrichtung wird auf die Einhaltung achten.
Sofern auch nach Ermahnung die Hausordnung von Bewohnerinnen oder Bewohnern nicht eingehalten wird, erfolgt im Einzelfall auch der Verweis aus der Einrichtung und damit in der Regel die Verlegung in eine Notübernachtungsstätte.
l) Welches Personal wird in welchem Umfang und Zeitrahmen in den Einrichtungen tätig sein?
Das fest angestellte Einrichtungspersonal wird aus verschiedenen Funktionsgruppen bestehen, die an allen Wochentagen in der Einrichtung ihren Dienst verrichten.
Sicherheitspersonal wird am Standort ganztägig erkennbar vor Ort und ansprechbar sein. Über die Notwendigkeit eines langfristigen Einsatzes von Sicherheitspersonal „auf der Straße“ wird im Weiteren am Runden Tisch diskutiert werden können.
Am Garstedter Weg 79-85 wird auch in den Nachtstunden ein Wachdienst eingesetzt. Dieser hat vorrangig auch die Funktion, um im eventuellen Fall einer Evakuierung sicherzustellen, dass die vielen mobilitätseingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohner die Unterkunft möglichst schnell und sicher verlassen können.
Das Personal ist umfassend zum Standort und zur Umgebung informiert und hat intensive Fortbildungen erhalten.
Damit ist eine durchgehende Ansprechbarkeit des Personals am Standort auch für Belange und ggf. auch Störungsmeldungen der Anwohnerinnen und Anwohner gesichert.
Die Konkretisierung des Personals, der Erreichbarkeit an dem Standort sowie Kontaktdaten findet sich in der veröffentlichten Präsentation der Informationsveranstaltung am 12. März 2024. Der Umfang des Personals für die medizinische Versorgung stellt ein Mindestaufgebot dar und berücksichtigt, dass es anders als bei einem klassischen Pflegeheim zu einer Kombination aus hauptamtlichen Kräften vor Ort, ambulanten Pflegediensten sowie dem Einsatz von ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzten kommen wird. Entsprechend der Erfahrungen nach dem Start der Einrichtung wird das Aufgebot bedarfsgerecht verändert werden.
m) Wie lange läuft der Mietvertrag für das Objekt Garstedter Weg 79-85?
Der Mietvertrag wurde von F&W beginnend zum 1. April 2024 für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen.
n) Deckt die vorhandene Baugenehmigung die geplante Nutzung des Objekts Garstedter Weg 79-85?
Ja, die geplante Nutzung als spezielle Obdachloseneinrichtung mit baulicher und konzeptioneller Abbildung von stationären und ambulanten Pflegeleistungen hält sich im Rahmen der Genehmigung für ein Alters- und Pflegeheim.
o) Wer finanziert den Betrieb der Einrichtung? Wie hoch sind die voraussichtlichen jährlichen Kosten? Wie hoch sind die Herrichtungskosten?
Die Einrichtung wird als Teil der ordnungsrechtlich veranlassten Obdach- und Wohnungslosenhilfe grundsätzlich von, der Sozialbehörde, finanziert. Die genaue Höhe der Kosten kann aufgrund ausstehender Kostenermittlungen unter anderem zum medizinischen Betreuungsumfang und zum Sicherheitskonzept noch nicht beziffert werden. Eine zumindest teilweise Refinanzierung über sozialleistungsrechtliche Transferleistungen bzw. Ansprüche aus Kranken- und Pflegeversicherungen der betreuten Personen wird derzeit noch geprüft.
3. Standort Garstedter Weg 20
a) Wann wird die Einrichtung Garstedter Weg 20 in Betrieb genommen?
F&W hat das Gebäude zum 1. Mai 2024 angemietet. Die Inbetriebnahme und Belegung erfolgen ab dem 08.07.2024.
b) Wie viele obdachlose Menschen werden dort untergebracht? Wie erfolgt die Unterbringung?
Die Einrichtung hat eine Gesamtkapazität von bis zu 16 Plätzen in Einzel- und Doppelzimmern. Bei der Belegung der Doppelzimmer wird auf die Sozialverträglichkeit geachtet.
c) Was genau ist am Standort Garstedter Weg 20 geplant? Welche Zielgruppe hat die Einrichtung?
Der Standort wird als Übergangswohnen für obdachlose Menschen genutzt werden, um mit Hilfe von intensiver Sozialberatung lebensverändernde Perspektiven zu entwickeln.
Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot unterhalb der Ebene einer Wohnunterkunft oder des Ansatzes von Housing First.
Zur Zielgruppe gehören obdachlose Personen mit sog. verfestigtem Aufenthalt in öffentlichen Räumen, die gegenüber der Straßensozialarbeit oder anderen Fachkräften des Hilfesystems Hilfe- und Unterstützungsbedarf formulieren.
In der Einrichtung werden sowohl Männer als auch Frauen aufgenommen.
Die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner müssen grundsätzlich persönlich und gesundheitlich in der Lage sein, sich an die Hausordnung und an die Regeln des Zusammenlebens zu halten.
d) Welche Angebote gibt es für die Bewohnerinnen und Bewohner?
Bei den Angeboten handelt es sich u.a. um
- ganztägige Betreuung und Begleitung
- Beratung zur Vermittlung in Wohnraum oder auch eine Rückkehrberatung in das Herkunftsland
- Umfangreiche Sozialberatung: Stabilisierung der Bewohnerinnen und Bewohner, Klärung von Leistungsansprüchen im Rahmen der weiteren Existenzsicherung, Entwicklung von Anschlussperspektiven, Weitervermittlung
Die Angebote sind nur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung zugänglich.
Auch hier sind ergänzende ehrenamtliche Angebote erwünscht.
e) Woher kommen die Bewohnerinnen und Bewohner und unter welchen Kriterien wird über die Aufnahme der einzelnen Personen entschieden?
Die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner sind ohne festen Wohnsitz.
Der Aufnahmeprozess ist niedrigschwellig und an sieben Tagen in der Woche möglich.
Die Straßensozialarbeit verschiedener Träger und die neu geschaffene Soziale Koordinierungsstelle (Social Hub) am Hamburger Hauptbahnhof (beginnend ab April 2024) arbeiten eng mit der Einrichtung zusammen, die die Aufnahme koordiniert und dabei die Rahmenbedingungen und konzeptionellen Vorgaben berücksichtigt.
Bei Bedarf kann die erstmalige Anreise zum Standort und die dortige Aufnahme begleitet werden.
Drogenkonsumentinnen und -konsumenten sind an diesem Standort von der Aufnahme ausgeschlossen.
f) Dürfen auch Vorbestrafte einziehen?
Siehe Antwort zu Nr. 2 f.
g) Wird es vor der Aufnahme einen Drogentest geben, um auszuschließen, dass tatsächlich kein Konsum stattfindet?
Siehe Antwort zu Nr. 2 g
h) Dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner Alkohol in den Einrichtungen zu sich nehmen? Handelt es sich bei Bewohnerinnen und Bewohnern auch um Menschen mit Alkoholabhängigkeit?
Siehe Antwort zu Nr. 2 h.
i) Wie werden die Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung verpflegt?
In der Einrichtung gibt es zwei Küchen, in denen die Möglichkeit besteht, sich Mahlzeiten selbst zuzubereiten. Soweit die aufgenommenen Personen über Leistungsansprüche gemäß SGB II, SGB XII oder AsylbLG verfügen, besitzen sie damit finanzielle Mittel, sich selbst zu verpflegen. Daneben und insbesondere für Nicht-Leistungsempfänger soll auch hier auf ehrenamtliche Versorgungsstrukturen zurückgegriffen werden. Sofern die Spenden nicht ausreichen, erhalten Nicht-Leistungsberechtigte bei Bedarf ein geringes Verpflegungsgeld, um Lebensmittel kaufen zu können. Innerhalb der Bezugsbetreuung werden zudem Alltagskompentenzen vermittelt und gefördert. Die Zubereitung der Speisen ist Teil des Unterstützungskonzeptes.
j) Wie lange werden die obdachlosen Menschen dort wohnen? Welche Perspektiven gibt es für sie?
Es handelt sich um eine kurzfristige Unterbringung von obdachlosen Frauen und Männern, da im Rahmen intensiver Beratung und Begleitung Anschlussperspektiven entwickelt werden sollen. Dies umfasst auch die Perspektive von eigenem Wohnraum, in eine öffentlich-rechtliche Unterkunft oder ggf. Rückkehr ins Heimatland. Die Unterbringungsdauer ergibt sich aus der individuellen Problemlage. Angestrebt wird ein Auszug innerhalb weniger Wochen, bedarfsgerecht nach Abschluss der Clearingphase und der Vereinbarung der individuellen Hilfepläne.
k) Welche grundsätzlichen Regeln gelten für die Unterbringung und welche Konsequenzen sind bei Verstößen vorgesehen?
Eine Hausordnung, erstellt von F&W, wird das Zusammenleben regeln. Diese wird bei Einzug den Bewohnerinnen und Bewohner bekannt gegeben. Das Personal in der Einrichtung wird auf die Einhaltung achten.
Sofern auch nach Ermahnung die Hausordnung von Bewohnerinnen oder Bewohnern nicht eingehalten wird, erfolgt der Verweis aus der Einrichtung und damit in der Regel die Verlegung in eine Notübernachtungsstätte.
l) Welches Personal wird in welchem Umfang und Zeitrahmen in den Einrichtungen tätig sein?
Das fest angestellte Einrichtungspersonal wird aus verschiedenen Funktionsgruppen bestehen.
Sicherheitspersonal wird am Standort ganztägig erkennbar vor Ort und ansprechbar sein.
Das Personal ist umfassend zum Standort und zur Umgebung informiert und hat intensive Fortbildungen erhalten.
Die Einrichtung wird an allen Wochentagen rund um die Uhr betreut und begleitet.
Damit ist eine durchgehende Ansprechbarkeit des Personals am Standort auch für Belange und ggf. auch Störungsmeldungen der Anlieger gesichert.
Die Konkretisierung des Personals, der Erreichbarkeit an dem Standort sowie Kontaktdaten findet sich in der veröffentlichten Präsentation der Informationsveranstaltung am 12. März 2024 (siehe unten).
Im Übrigen siehe auch Antwort zu 2.l.
m) Wie lange läuft der Mietvertrag für das Objekt Garstedter Weg 20?
Der Mietvertrag wurde von F&W beginnend zum 1. Mai 2024 für die Dauer von 5 Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen jeweils um 5 Jahre abgeschlossen. Eine Nutzung von bis zu 15 Jahren ist möglich.
n) Deckt die vorhandene Baugenehmigung die geplante Nutzung des Objekts Garstedter Weg 20?
Ja, die geplante Nutzung für ein Übergangswohnen mit Betreuungsstrukturen hält sich – auch mit Blick auf die insoweit hinreichend vergleichbare bisherige Nutzung – im Rahmen der Genehmigung für eine Gemeinschaftswohnanlage.
o) Wer finanziert den Betrieb der Einrichtung? Wie hoch sind die voraussichtlichen jährlichen Kosten? Wie hoch sind die Herrichtungskosten?
Siehe Antwort zu Nr. 2 o.
4. Sicherheit rund um die Einrichtungen
a) Wie geht die Sozialbehörde mit den Sicherheitsbedenken der Anwohnerschaft hinsichtlich der beiden Standorte um?
In und um Einrichtungen der Obdachlosenhilfe kommt es erfahrungsgemäß nicht zu einer Zunahme strafrechtlicher Delikte. Auch mit Blick auf die besonderen Lebenslagen schwer kranker, z.T. pflegebedürftiger Menschen ist es nicht naheliegend, dass Auswirkungen auf die Sicherheitslage im Sozialraum entstehen.
Dennoch stehen F&W und die Sozialbehörde routinemäßig wie an allen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe im engen Austausch mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat, hier das PK 24. Bei Auffälligkeiten oder besonderen Vorkommnissen haben Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, sich direkt an das Polizeikommissariat zu wenden.
Zudem ist das Standortpersonal für Belange und ggf. auch Störungsmeldungen der Anwohnerinnen und Anwohner jederzeit ansprechbar.
Ein Sicherheitskonzept wurde zusammen mit unmittelbaren Anliegern wie Schule und Kitas entwickelt. Der Umfang des Sicherheitsdienstes vor Ort berücksichtigt die durch Anwohnende vorgetragenen Bedenken und ist nicht Ausdruck einer von Seitens des Betreibers, der Sozialbehörde oder dem PK 24 angenommenen besonderen Gefahrenlage.
Die Sozialbehörde ist darüber hinaus mit dem Bezirksamt zu sozialräumlichen Themen im Gespräch, die im Zusammenhang mit der Einrichtung stehen könnten, u.a. zur sozialen Infrastruktur um die beiden Standorte. Die dahingehenden Vorträge von Anwohnenden in der Informationsveranstaltung, insbesondere zum Tibarg, werden an das Bezirksamt herangetragen.
Ansonsten wird auch der zugesagte Runde Tisch immer die Möglichkeit bieten, alle neu entstehenden Fragen aufzunehmen und zu klären.
b) Werden die Interessen der anliegenden Kitas und die Grundschule hierbei berücksichtigt?
Die Sozialbehörde ist mit den benachbarten Kindertageseinrichtungen, als auch mit der Schule in engem Austausch und hat bereits konstruktive Gespräche geführt.
Einzelheiten finden sich in dem veröffentlichten Informationsschreiben an die Schule Burgunder Weg (siehe unten im Bereich "Downloads").
In die Betriebs- und Sicherheitskonzepte beider Standorte fließen die Erfordernisse des Sozialraums, der Anwohnenden und insbesondere der anliegenden Schule und Kitas mit ein.
Es ist geplant, dass mindestens in der Anfangszeit nach der Inbetriebnahme der in der Einrichtung Garstedter Weg 79-85 tätige Sicherheitsdienst eine Außenbestreifung ab 6.45 Uhr im Radius von 500m (ggf. auch darüber hinaus, je nach Bedarf) vornimmt.
Darüber hinaus werden zwei Kräfte vor der Einrichtung in der Zeit morgens ab 7:00 Uhr positioniert. Zu den Einzelheiten (z.B. Frequenzen der Bestreifung, Dauer der Maßnahmen) wird es einen weiteren Austausch mit Schule und Kita geben, der regelmäßig und eng fortgesetzt werden soll.
Inwieweit diese Maßnahmen auch längerfristig erforderlich sein werden, wird mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie mit den Einrichtungen am Runden Tisch diskutiert.
c) Warum gibt es ein Sicherheitskonzept?
Dieses Sicherheitskonzept setzen wir auf, um den Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner begegnen zu können, nicht weil wir meinen, es sei dringend erforderlich. Am Garstedter Weg 79 - 85 handelt es sich um schwerkranke Menschen, die unsere Unterstützung als Gesellschaft dringend nötig haben.
d) Dürfen sich die Bewohnerinnen und Bewohner frei im Stadtteil/in der Stadt bewegen? Wird erwartet, dass sich der Stadtteil Niendorf mit der Belegung der Einrichtungen zu einem sozialen „Brennpunkt“ entwickelt und/oder der Betrieb der Einrichtungen weitere obdachlose Menschen in den Stadtteil zieht, die sich in den angrenzenden Straßen aufhalten?
Soweit es ihnen körperlich möglich ist, werden die hier versorgten und betreuten Personen sich auch im Sozialraum aufhalten. Die pflegebedürftigen und mobilitätseingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohner werden hierbei ggf. Unterstützung benötigen. Ehrenamtliches Engagement ist hier sehr willkommen. Jede Form der Unterstützung, trägt dazu bei, dass Menschen einen normalen Alltag zurückgewinnen können.
Bei Auffälligkeiten oder besonderen Vorkommnissen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich direkt an das zuständige Polizeikommissariat PK24 oder die Notrufnummer 110 zu wenden. Auch beide Einrichtungen sind ganztägig zu erreichen.
Anders als beim Winternotprogramm, den Notübernachtungsstätten oder auch den Tagesaufenthaltsstätten erfolgt der Zugang zu diesen Einrichtungen im Übrigen nicht niedrigschwellig, sondern über F&W in Absprache mit weiteren Trägern der Obdachlosenhilfe.
e) Wer haftet bei Personen- oder Sachschäden in direkter Verbindung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern beider Standorte?
Für die Haftung bei Personen- oder Sachschäden gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Die bei der Aufnahme kommunizierten Verhaltensregeln innerhalb der Einrichtung und im Sozialraum werden durch F&W regelmäßig nachgehalten.
Ansonsten sind ggf. auftretende Schäden zur Anzeige zu bringen
5. Engagement und Beteiligung
a) Ist freiwilliges (ehrenamtliches) Engagement gewünscht?
Freiwilliges Engagement für die Bewohnerinnen und Bewohner der beiden Einrichtungen ist sehr willkommen. Jede Form der Unterstützung wie beispielsweise die Begleitung im Sozialraum oder die Gestaltung von gemeinsamen Freizeitaktivitäten fördert die Rückkehr in ein Leben abseits der Straße und kann sehr dazu beitragen, die Lebenslage der hier versorgten Personen zu stabilisieren. Auch ein Engagement von medizinischem bzw. pflegerischem Personal vor Ort ist ausdrücklich gewünscht.
b) Wie können sich die Anwohnerinnen und Anwohner auch zukünftig beteiligen?
Die Sozialbehörde lädt zu einem regelmäßig tagenden Runden Tisch ein, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Grundschule, der Kitas, der Polizei sowie weiterer Träger aus dem Sozialraum und der Nachbarschaft eingeladen sind. Dieser soll die Inbetriebnahme der beiden Standorte begleiten und das Miteinander von Personen im öffentlichen Raum fördern. Der Rhythmus wird innerhalb des Gremiums abgestimmt.
Die erste Sitzung des Runden Tisches zum Garstedter Weg fand am 28.05., die zweite Sitzung fand am 10.10.2024 statt:
- Protokoll: 2. Sitzung Runder Tisch – Garstedter Weg am 10.10.2024 (PDF, 130 KB)
- Protokoll: 1. Sitzung Runder Tisch – Garstedter Weg am 28.05.2024 (PDF, 130 KB)
Der nächste Termin für den Runden Tisch wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Anwohnerschaft wird beim Runden Tisch beteiligt, in dem die beiden Initiativen „Wir für Niendorf“ und „Niendorf-lebenswert für alle“ Teilnehmende sind. Zudem besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich mit Themen/Anliegen an das Postfach Garstedter Weg zu wenden. Sofern die Anliegen nicht direkt geklärt und beantwortet werden können, können diese im Runden Tisch mit aufgenommen werden. Die Tagesordnung und das Protokoll der jeweiligen Sitzung werden an dieser Stelle zeitnah transparent zur Verfügung gestellt.
Auch die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat in ihrer Sitzung vom 14. März 2024 im Rahmen der Anhörung nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz noch ergänzende Maßnahmen von der Sozialbehörde erbeten, die in der Folgezeit realisiert werden sollen. Diese sind im Onlineportal des Sitzungsdienstes der Bezirkssammlung abrufbar, siehe Sitzungen (hamburg.de).
c) Wird es zukünftig ein Beteiligungsformat geben?
Vor der Inbetriebnahme der Einrichtungen konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger beide Standorte an einem Abend der offenen Tür besichtigten. Dieser fand an beiden Standorten am 11. April 2024 von 18:00 – 20:00 Uhr statt.
6. Weitere Fragen
a) Was passiert, wenn sich herausstellt, dass sich die Einrichtungen bzw. die Konzepte als nicht tragbar erweisen?
Die Erfahrungen von F&W an anderen Standorten mit vulnerablen obdachlosen Menschen, z.B. im Winternotprogramm, haben bereits gezeigt, dass ein Konzept dieser Art im Garstedter Weg 79 gut umsetzbar ist. Ein erfolgreicher Betrieb dieser Einrichtung wird daher angenommen.
Für das Übergangswohnungen im Garstedter Weg 20 gibt es bisher keine Vorläufer-Erfahrungen. Allerdings lassen auch hier die Erfahrungen in anderen niedrigschwelligen Einrichtungen sowie annähernd ähnlichen Unterbringungsprojekten für obdachlose Personen vermuten, dass die Einrichtung erfolgreich sein wird. Ist dies wider Erwarten nicht der Fall, können Konzept und/oder ggf. die Zielgruppen jederzeit angepasst werden.
b) An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu den beiden Standorten habe?
Die Sozialbehörde hat hierfür ein eigenes E-Mail-Postfach eingerichtet: fragengarstedterweg@soziales.hamburg.de
c) Wo finde ich weitere Informationen?
Ergänzende und umfassendere Informationen finden Sie unten im Bereich „Download“.