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Einrichtungen der Obdachlosenhilfe im Garstedter Weg in Niendorf

05. Oktober 2026

Im Garstedter Weg im Stadtteil Niendorf betreibt F & W Fördern und Wohnen AöR zwei Einrichtungen der Obdachlosenhilfe. Im Garstedter Weg 20 befinden sich ein Übergangswohnen und im Garstedter Weg 79–85 eine Pflegeeinrichtung. Finanziert wird der Betrieb beider Einrichtungen von der Sozialbehörde. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den beiden Einrichtungen zusammengestellt:

  • Sozialbehörde

Inhaltsverzeichnis

Standort Garstedter Weg 79-85

Zielsetzung und Zielgruppen

Die Einrichtung hat seit April 2024 zum Ziel, die medizinischen und pflegerischen Bedarfe in der Grundversorgung von obdachlosen Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen sicherzustellen. Diese Menschen sind überwiegend schwer krank und sind vielfach auf Mobilitätshilfen angewiesen.

Bei der Einrichtung handelt sich nicht um ein Pflegeheim gemäß SGB XI oder ein Krankenhaus. Die Aufnahme erfolgt somit unabhängig von bereits festgestellten Pflegegraden.

Personen, die eine medizinische „Rund-um“-Versorgung benötigen, z.B. Menschen mit Beatmungserfordernis, können nicht in der Einrichtung aufgenommen werden. Die Nutzung des medizinischen und pflegerischen Angebots variiert zudem in Abhängigkeit von den Sozialleistungsansprüchen der untergebrachten Menschen.

Neben den medizinischen und pflegerischen Angeboten wird eine umfassende Sozialarbeit angeboten. Dies beinhaltet vor allem die Stabilisierung der Bewohnerinnen und Bewohner, die Klärung von Leistungsansprüchen im Rahmen der weiteren Existenzsicherung, die Anbindung an das Hilfesystem und ggf. auch eine Rückkehrberatung in das Herkunftsland.

Platzkapazitäten

Die Unterkunft bietet barrierefreie Einzel- und Doppelzimmer mit Bad und Gemeinschaftsräume. Die Einrichtung hat eine Gesamtkapazität von bis zu 118 Plätzen. In der Einrichtung werden alle Geschlechter aufgenommen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Einrichtung

Die Bewohnerinnen und Bewohner sind ohne festen Wohnsitz und müssen grundsätzlich persönlich und gesundheitlich in der Lage sein, sich an die Hausordnung und an die Regeln des sozialverträglichen Zusammenlebens zu halten. Dies dient dem sozialen Frieden in der Einrichtung und der Akzeptanz im direkten Umfeld.

Die Auswahl der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt durch F&W in Zusammenarbeit mit dem in der Einrichtung tätigen Pflegedienst. Eine Aufnahme kann von Betroffenen selbst sowie von sie betreuenden Fachkräften des sozialen Hilfesystems (z.B. Straßensozialarbeit, Tagesaufenthaltsstätten für obdachlose Menschen) angefragt werden.

Suchtmittelabhängige Personen sind von der Aufnahme ausgeschlossen.

Weitere Informationen und Kontakt

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Wohnen für Obdachlose mit Pflegebedarf | Fördern & Wohnen

Bei Fragen, Anliegen oder Beschwerden können Sie jederzeit F&W als Betreiberin kontaktieren. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Kontaktformular: Kontakt | Fördern & Wohnen.

Standort Garstedter Weg 20 („Fett´sche Villa“)

Zielsetzung und Zielgruppen

Das Übergangswohnen „Fett´sche Villa“ bietet seit Juli 2024 obdachlosen, volljährigen Personen und Paare, die insbesondere einen verfestigten Aufenthalt im öffentlichen Raum haben – vor allem aus dem Umfeld des Hamburger Hauptbahnhofs und aus der Innenstadt - eine schnelle Unterstützung in Form einer kurzfristigen, niedrigschwelligen Unterbringung.

Die Einrichtung ist keine reguläre öffentlich-rechtliche Wohnunterkunft, sondern eine ordnungsrechtliche Übergangsunterbringung für obdachlose Menschen zur Einsteuerung in weitere Hilfeprozesse. Bewohnerinnen und Bewohner können die Einrichtung längstens sechs Monate nutzen. Im Rahmen einer Clearing- und Stabilisierungsphase werden in der Einrichtung Leistungsansprüche zur Existenzsicherung geklärt, Anschlussperspektiven ermittelt und eine bedarfsgerechte Weitervermittlung in geeignete Maßnahmen mit Fokus Unterbringung realisiert, so dass die bestehende Obdachlosigkeit überwunden wird. Sollten keine Leistungsansprüche vorliegen, kann eine Rückkehrberatung in das Herkunftsland erfolgen.

Platzkapazitäten

Die Unterkunft bietet Einzel- und Doppelzimmer mit Gemeinschaftsräumen und -bädern. Die Einrichtung hat eine Gesamtkapazität von bis zu 16 Plätzen. In der Einrichtung werden alle Geschlechter aufgenommen.

Voraussetzungen für die Nutzung des Übergangswohnens

Die Bewohnerinnen und Bewohner sind ohne festen Wohnsitz und müssen grundsätzlich persönlich und gesundheitlich in der Lage sein, sich an die Hausordnung und an die Regeln des Zusammenlebens zu halten. Dies dient dem sozialen Frieden in der Einrichtung und der Akzeptanz im direkten Umfeld.

Die Auswahl der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt durch F&W in Zusammenarbeit mit dem Social Hub. Eine Aufnahme kann niedrigschwellig von Betroffenen selbst sowie von sie betreuenden Fachkräften des sozialen Hilfesystems (z.B. Straßensozialarbeit, Tagesaufenthaltsstätten für obdachlose Menschen) angefragt werden.

Personen mit einer vordergründigen Suchterkrankung und/oder vordergründiger psychischer Erkrankung sind von der Aufnahme ausgeschlossen.

Weitere Informationen und Kontakt

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Übergangswohnen für Obdachlose | Fördern & Wohnen

Bei Fragen, Anliegen oder Beschwerden können Sie jederzeit F&W als Betreiberin kontaktieren. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Kontaktformular: Kontakt | Fördern & Wohnen.

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