Fragen und Antworten

Förderrichtlinie zur Neukonzeption der Straßensozialarbeit

13. Dezember 2024

Die Sozialbehörde hat am 4. Juni 2025 eine Neukonzeption der Straßensozialarbeit und flankierender Hilfen für obdachlose Menschen veröffentlicht. Die Straßensozialarbeit in Hamburg soll strukturell und qualitativ so weiterentwickelt werden, dass Hilfsbedürftige wirksamer erreicht werden und einen schnelleren Zugang zum Hilfe- und Regelsystem erhalten. Hierzu wurde seitens der Sozialbehörde nun die dazugehörige Förderrichtlinie veröffentlicht. Hier haben wir für Sie ergänzende Informationen zusammengestellt.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Förderrichtlinie und wozu ist diese da?

Eine Förderrichtlinie ist ein verbindliches Regelwerk, das auf der Grundlage von § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Voraussetzungen, das Verfahren und die Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Fördermittel festlegt. Sie dient als Grundlage für die Antragstellung, Bewilligung und Abwicklung von Fördermaßnahmen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Zuwendungsempfangende müssen juristische Personen mit nachgewiesener Expertise auf dem Gebiet der Obdach- und Wohnungslosenhilfe sein. Neben Hamburger Trägern können sich auch auswärtige Träger bewerben, die über Erfahrungen im Kontext der Obdach- und Wohnungslosenhilfe aus einer anderen vergleichbaren Großstadt verfügen.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme insgesamt bzw. pro Projekt/Träger?

Es werden zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendige und angemessene Sach- und Personalkosten nach Antragsprüfung als Festbetrag per Zuwendungsbescheid bewilligt. In die Prüfung fließen auch mögliche Eigenmittelanteile der Antragstellenden ein. Eine konkrete Festlegung auf eine maximale Fördersumme pro Projekt/Träger ist daher vorab nicht möglich. 

Die Gesamtfördersumme für die nach dieser Förderrichtlinie ausgeschriebenen Projekte beläuft sich auf rund. 1. Mio. Euro pro Jahr.

Wird den Antragstellenden für die Antragstellung eine Beratung angeboten?

Für interessierte Träger steht ein eigens eingerichtetes Funktionspostfach (strassensozialarbeit-si@soziales.hamburg.de) für inhaltliche oder zuwendungsrechtliche Fragen zur Verfügung.

Wo finde ich die Unterlagen für die Antragsstellung?

Antragsvordrucke sowie alle weiteren notwendigen Unterlagen werden durch die Bewilligungsbehörde auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Diese stehen darüber hinaus weiter unten auf dieser Internetseite zum Download zur Verfügung.

Wie lautet die Vorgabe hinsichtlich der Arbeitszeit, die für den direkten Kontakt mit der Zielgruppe aufzuwenden ist?

Grundsätzlich sind die Präsenzzeiten der aufsuchenden Straßensozialarbeit durch Dienstpläne abzudecken und an die Erreichbarkeit der Zielgruppe anzulehnen. Dabei sind mindestens 75% der Arbeitszeit im Projekt für den direkten Kontakt mit der Zielgruppe aufzuwenden. Dies bedeutet nicht, dass jeder bzw. jede Straßensozialarbeitende die Vorgabe der 75% erreichen muss, sondern das Projekt im Durchschnitt aller umfassten Mitarbeitenden. Dies ermöglicht, dass beispielsweise einzelne Personen im Projekt weniger und andere wiederum mehr als 75% der Arbeitszeit für den direkten Kontakt zur Zielgruppe aufwenden können. 

Was versteht die Sozialbehörde unter Maßnahmen für einem angemessenen optischen Wiedererkennungswert?

Damit die Sichtbarkeit der Straßensozialarbeit für die Klientinnen und Klienten sowie im Sozialraum erhöht wird, soll mit geeigneten Maßnahmen ein angemessener optischer Wiedererkennungswert hergestellt werden. Hiermit ist beispielsweise das Tragen einheitlicher und gut sichtbarer Kleidung oder Accessoires wie Taschen oder Caps gemeint. Den einzelnen Projekten ist es dabei möglich, auch alternative Möglichkeiten oder Formen im Rahmen der Antragstellung darzustellen, solange die Zielsetzung der Erhöhung der Sichtbarkeit der Straßensozialarbeit weiterhin sichergestellt ist.

Sind Instrumente mobiler Straßensozialarbeit, beispielsweise in Form eines Streetwork-Mobils, ebenfalls förderfähig?

Im Rahmen der Straßensozialarbeit können die Projekte zur Aufsuche und zu Beratungszwecken auch Instrumente mobiler Straßensozialarbeit (z. B. Streetwork-Mobil) einsetzen. Sofern dies vorgesehen ist, sind Art und Umfang konzeptionell darzulegen. Förderfähig sind dabei grundsätzlich nur die im Zuwendungszeitraum anfallenden Kosten der laufenden Nutzung und des Unterhalts. Diese sind im Kostenplan gesondert auszuweisen. Nicht förderfähig sind mögliche Anschaffungs- oder Investitionskosten.

Wie hat die Dokumentation und Datenerhebung zu erfolgen?

Um den Erfolg von Straßensozialarbeit im Allgemeinen und der Zuwendung im Speziellen bewerten zu können, sind durch den Zuwendungsempfangenden mindestens die von der Sozialbehörde vorgegebenen Kennzahlen zu erheben. Die Tätigkeiten sind dabei digital in Form einer Excel-Tabelle zu dokumentieren, sodass eine Übertragung in das elektronische Management- und Informationssystem der Sozialbehörde erfolgen kann. Die Form der Datenerhebung, beispielsweise über eine spezielle Software, ist dem jeweiligen Projekt überlassen.

Welche Eingruppierung der Straßensozialarbeitenden wird refinanziert?

Im Rahmen der Zuwendung erfolgt eine Refinanzierung der Straßensozialarbeitenden nach Entgeltgruppe S11b TV-L S für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst nach dem 

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Prüfung der jeweiligen Einstufung innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt individuell anhand der eingereichten Personalbögen.

Was versteht die Sozialbehörde unter gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen oder unter vergleichbaren Studienabschlüssen (Diplom oder Bachelor)?

Als formale Qualifikation für die Straßensozialarbeitenden (Fachkräfte) ist eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge bzw. ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) erforderlich. Formal qualifiziert sind auch Heilpädagoginnen bzw. Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung (ggf. mit staatlicher Anerkennung) mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Unter gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen werden Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen verstanden, die in ihrer Wertigkeit und ihrem Umfang mit denen der genannten formellen Abschlüsse vergleichbar sind. Eine Prüfung, ob die tarifrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, erfolgt individuell anhand der einzureichenden Personalunterlagen.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Nach Ablauf der Antragsfrist sichtet die Bewilligungsbehörde die vorliegenden Anträge. Die Prüfung dieser erfolgt anhand der eingereichten Antragsunterlagen und insbesondere anhand der Darstellung der konzeptionellen Umsetzung der Vorgaben dieser Förderrichtlinie und des Konzeptes „Verstärkt, vernetzt und präsent: Lebenslagenverändernde Perspektiven der Straßensozialarbeit und flankierende Hilfen für obdachlose Menschen in Hamburg“ vom 04.06.2025. Grundsätzliche Voraussetzung sind dabei vollständige Antragsunterlagen. Die Gewichtung der Kriterien erfolgt in der unter Ziff. 6.1 der Förderrichtlinie genannten Reihenfolge, wobei den Erfolgsfaktoren und Grundsätzen der Arbeitsweise die höchste Gewichtung zu-kommt. Ergänzend hierzu sind bei Bedarf weitere Auswahlgespräche vorgesehen, die zeitnah im Anschluss an die Sichtung und Prüfung der Antragsunterlagen geführt werden.

Wann ist mit einer Entscheidung über den Antrag zu rechnen?

Die konkrete Dauer der Antragsprüfung sowie die Mitteilung der seitens der Bewilligungsbehörde getroffenen Entscheidungen hängen maßgeblich von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen ab. Aus diesem Grund kann hierzu im Voraus keine valide Auskunft gegeben werden. Die Bewilligungsbehörde ist sehr daran interessiert, allen Trägern bzw. Trägerverbänden eine zeitnahe Rückmeldung zu geben. 

An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?

Bei Rückfragen können sich interessierte Träger jederzeit an das eigens eingerichtete Funktionspostfach (strassensozialarbeit-si@soziales.hamburg.de) wenden.

Antragsunterlagen zur Förderrichtlinie

Unten finden Sie die benötigten Dateien zum Herunterladen.

Download

Förderrichtlinie zur Stärkung der Straßensozialarbeit für obdachlose Menschen in Hamburg

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Zuwendungsantrag

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Gesamtübersicht Personal

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Personalbogen

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Regelungen bei Zeitverträgen - Rundschreiben vom 6.4.2017

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Aufstellung verbindlicher Eigenmittel

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Zeichnungsrechte Bankverbindung

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Ausgaben- und Finanzierungsplan

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Zum Weiterlesen

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