Weder die Freie und Hansestadt Hamburg noch die Träger verfügen über Wohnraum, der im Rahmen dieses Leistungsangebotes zur Verfügung gestellt werden kann. Daher müssen die Träger Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt akquirieren.
Sofern Sie über eine oder mehrere freie Wohnungen verfügen, die Sie unbefristet an obdachlose Menschen vermieten möchten, können Sie attraktive finanzielle Absicherungen und Zuschüsse bekommen.
Die sozialen Träger stehen auch Ihnen als Vermietenden bei Anliegen rund um das Mietverhältnis zur Verfügung.
Finanzielle Absicherung durch das Gewährleistungspaket
Wenn Sie in Hamburg eine Wohnung an eine Person vermieten, die von einem Träger, der eine Vereinbarung gemäß § 76 SGB XII geschlossen hat, Unterstützungsleistungen auf der Basis des Konzeptes Housing First in Anspruch nimmt, können Sie dafür ein Gewährleistungspaket in Anspruch nehmen.
Die Stadt übernimmt Gewährleistungen von bis zu 90 Euro/m² Wohnfläche für den Fall, dass der Mieter oder die Mieterin den Verpflichtungen zur Erhaltung der Mietsache nicht nachkommt und Ersatzleistungen vorzunehmen sind, die von der Mietkaution nicht gedeckt sind.
Geeignete Unterstützung können Sie hierbei auch durch die sozialen Träger erhalten, die die Leistungen auch für Sie beantragen können.
Zuschüsse durch den Ankauf von Belegungsbindungen
Die Vermietung an vordringlich Wohnungssuchende beziehungsweise obdachlose Menschen wird mit Fördermitteln von der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) unterstützt. Für eine unbefristete Vermietung an eine obdachlose Person zu einer Miethöhe gemäß der Förderbestimmungen wird abhängig von der Wohnungsgröße ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro bis 18.000 Euro gezahlt.
Alternativ kann auch eine langfristige Belegungsbindung von 20 Jahren mit einem Zuschuss von 25.000 bis 46.000 Euro, ebenfalls abhängig von der Wohnungsgröße, gewählt werden. Im Rahmen des Leistungsangebotes Housing First muss es sich um eine Direktvermietung an die obdachlose Person handeln. Ein Zwischenmietverhältnis ist ausgeschlossen. Weitere Informationen und Anträge finden Sie bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank..
Zur Ankaufförderung berät Sie die IFB:
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpartnerin: Kirsten Wörmcke
Telefon: 040 24846 365
E-Mail: k.woermcke@ifbhh.de
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden