Informationen für Vermietende und soziale Träger

Housing First

Das Konzept Housing First hat zum Ziel, Menschen, die bereits lange obdachlos sind, die bedingungslose und unmittelbare Anmietung eigenen Wohnraums zu ermöglichen. Soziale Träger (Leistungserbringende der freien Wohnungslosenhilfe), die von der Freien und Hansestadt Hamburg auf Grund einer Vereinbarung nach § 76 SGB XII beauftragt sind, unterstützen, beraten und begleiten diese Personen. Die Unterstützung wird auch nach der Wohnraumversorgung weitergeführt. Die individuell zugeschnittenen Angebote ermöglichen es den Mietenden, im eigenen Tempo und nach ihren persönlichen Möglichkeiten weitere Hilfen anzunehmen und sich im neuen Wohnumfeld zu etablieren.

  • Sozialbehörde
    • Sie lesen den Originaltext
Ummeldung
Ummeldung Colourbox

Weder die Freie und Hansestadt Hamburg noch die Träger verfügen über Wohnraum, der im Rahmen dieses Leistungsangebotes zur Verfügung gestellt werden kann. Daher müssen die Träger Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt akquirieren. 

Sofern Sie über eine oder mehrere freie Wohnungen verfügen, die Sie unbefristet an obdachlose Menschen vermieten möchten, können Sie attraktive finanzielle Absicherungen und Zuschüsse bekommen. 

Die sozialen Träger stehen auch Ihnen als Vermietenden bei Anliegen rund um das Mietverhältnis zur Verfügung.

Finanzielle Absicherung durch das Gewährleistungspaket

Wenn Sie in Hamburg eine Wohnung an eine Person vermieten, die von einem Träger, der eine Vereinbarung gemäß § 76 SGB XII geschlossen hat, Unterstützungsleistungen auf der Basis des Konzeptes Housing First in Anspruch nimmt, können Sie dafür ein Gewährleistungspaket in Anspruch nehmen.

Die Stadt übernimmt Gewährleistungen von bis zu 90 Euro/m² Wohnfläche für den Fall, dass der Mieter oder die Mieterin den Verpflichtungen zur Erhaltung der Mietsache nicht nachkommt und Ersatzleistungen vorzunehmen sind, die von der Mietkaution nicht gedeckt sind.

Geeignete Unterstützung können Sie hierbei auch durch die sozialen Träger erhalten, die die Leistungen auch für Sie beantragen können.

Zuschüsse durch den Ankauf von Belegungsbindungen

Die Vermietung an vordringlich Wohnungssuchende beziehungsweise obdachlose Menschen wird mit Fördermitteln von der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) unterstützt. Für eine unbefristete Vermietung an eine obdachlose Person zu einer Miethöhe gemäß der Förderbestimmungen wird abhängig von der Wohnungsgröße ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro bis 18.000 Euro gezahlt.

Alternativ kann auch eine langfristige Belegungsbindung von 20 Jahren mit einem Zuschuss von 25.000 bis 46.000 Euro, ebenfalls abhängig von der Wohnungsgröße, gewählt werden. Im Rahmen des Leistungsangebotes Housing First muss es sich um eine Direktvermietung an die obdachlose Person handeln. Ein Zwischenmietverhältnis ist ausgeschlossen. Weitere Informationen und Anträge finden Sie bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank..

Zur Ankaufförderung berät Sie die IFB:

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpartnerin: Kirsten Wörmcke
Telefon: 040 24846 365
E-Mail: k.woermcke@ifbhh.de

Zum Weiterlesen

colourbox.de

Wichtiger Hinweis: Ganztägige Öffnung des Winternotprogramms

Aufgrund der aktuellen Wetterlage bleiben die Unterkünfte des Winternotprogramms in der Friesenstraße 22 sowie in der Châu-und-Lân-Straße 72 vom 5. bis einschließlich 9. Februar 2026 ganztägig geöffnet. Auch die Notübernachtungsstätte Pik As am Interimsstandort Eiffestraße 398 steht in diesem...

03. Februar 2026
colourbox.de

Hamburger Gesundheitsbefragung obdachloser Menschen

Die Sozialbehörde hat im Rahmen der zweiten bundesweiten Erhebung zur Wohnungslosenberichterstattung im Februar vergangenen Jahres proaktiv eine vertiefende Befragung zur gesundheitlichen Situation obdachloser Menschen in Hamburg durchführen lassen. Nun liegen die Ergebnisse vor.

Fragezeichen und Ausrufezeichen
colourbox.de
Fragen und Antworten

Förderrichtlinie zur Neukonzeption der Straßensozialarbeit

Die Straßensozialarbeit in Hamburg soll strukturell und qualitativ weiterentwickelt werden. Hierzu wurde seitens der Sozialbehörde nun die dazugehörige Förderrichtlinie veröffentlicht. Hier haben wir für Sie ergänzende Informationen zusammengestellt.

13. Dezember 2024