Wer nutzt das Winternotprogramm?
Das Winternotprogramm wird von Personen verschiedener Nationalitäten und Altersgruppen genutzt.
Das Aufenthaltsrecht in Deutschland für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ist an einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz geknüpft. Wer keinen Job hat, kann sich zwar in Deutschland aufhalten, um einen Job zu suchen – die Kosten für den Aufenthalt müssen dann aber selbst getragen werden. Ist die Jobsuche erfolglos, verliert man sein Aufenthaltsrecht und muss zurückreisen.
Ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht in der Regel nicht.
Hilfen für obdachlose EU-Bürger
Hamburg fördert mehrere Anlaufstellen zur Prüfung der individuellen Perspektive von obdachlosen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in Hamburg. Die Beratungsstelle Plata unterstützt dabei. Beim Jobcenter können Ansprüche auf Sozialleistungen geprüft werden.
Im Winternotprogramm für obdachlose Menschen werden so genannte „Laufzettel“ eingesetzt, die den Menschen dabei helfen, die richtige Anlaufstelle zu finden.
Weitere Hilfsangebote
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen der Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit aus anderen EU-Mitgliedstaaten und insbesondere aus den ost- und südosteuropäischen Mitgliedstaaten nach Hamburg kommen, steht in Hamburg die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit zur Verfügung. Die Servicestelle berät und unterstützt beispielsweise auch, wenn prekäre Arbeitsverhältnisse bestehen und weniger als der Mindestlohn gezahlt wird.
Zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung werden darüber hinaus weitere Beratungsangebote gefördert, die sich speziell an zugewanderte Personen aus osteuropäischen EU-Ländern richten. Hierzu zählen
- Social Bridge: Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern
- Visite Sozial: Hilfe für Menschen auf der Straße
Freiwillige Rückkehr ins Heimatland
Wenn final festgestellt wird, dass keine Ansprüche auf Sozialleistungen vorhanden sind und es keine Perspektive auf einen Job in Hamburg gibt, kommt nur noch die freiwillige Rückkehr ins Herkunftsland infrage.
Falls die Rückreise nicht selbst bezahlt werden kann, gibt es finanzielle Rückkehrhilfen – auch hierüber informieren wir im Winternotprogramm.
Niemand muss auf der Straße schlafen
Nach wie vor gilt, dass niemand in Hamburg nachts in frostigen Nächten auf der Straße schlafen muss.
Ein vorübergehender nächtlicher Aufenthalt ist auch in der Wärmestube in der Hinrichsenstraße 4 möglich.
Eine gute Sozialberatung klärt die Menschen über alle Optionen und entsprechende Anlaufstellen auf, die bei der Lösung schwerer Lebenslagen behilflich sind. Die Sozialberatung unterst aktiv mögliche Hilfeprozesse.