Für Schutzsuchende z.B. aus der Ukraine besteht die Gefahr, Opfer Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsprostitution zu werden. Hier finden Sie Beratung, Hilfe und Information.
Weibliche Genitalverstümmelung verstößt gegen deutsches und internationales Recht und wird in Deutschland bestraft, auch wenn der Tatort im Ausland liegt. Darauf weist der Schutzbrief hin, der in zahlreichen Sprachen verfügbar ist.
Wer durch eine Gewalttat eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung erlitten hat, kann beim Versorgungsamt Hamburg eine Entschädigung beantragen. Auch Hinterbliebene haben Anspruch.