Die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind zumeist Frauen und Mädchen aus Mittel- und Osteuropa. Im Heimatland mit falschen Versprechungen angeworben, werden sie in Deutschland zur Prostitution gezwungen. Hier gibt es Hilfe.
Weibliche Genitalverstümmelung verstößt gegen deutsches und internationales Recht und wird in Deutschland bestraft, auch wenn der Tatort im Ausland liegt. Darauf weist der Schutzbrief hin, der in zahlreichen Sprachen verfügbar ist.
Wir beantworten die Fragen: Wer hat Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung? Was muss ich tun, um psychosoziale Prozessbegleitung zu erhalten? Wen kann ich kontaktieren?