Beratung und Unterstützung

Ihre Rechte als Opfer einer Straftat

Als Opfer einer Straftat haben Sie viele Rechte und Möglichkeiten. Nutzen Sie Ihre Rechte, die der Gesetzgeber für Sie ausdrücklich vorgesehen hat. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten.

  • Sozialbehörde
pixabay.com / Gerd Altmann

Rechtsberatung

Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Bei der Suche nach einer Anwältin oder einem Anwalt unterstützt Sie der Anwaltssuchdienst der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.

ÖRA- Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
Wenn Sie in Hamburg leben und über geringes Einkommen und geringes Vermögen verfügen, dann bietet ihnen rechtliche Beratung und praktische Hilfe die ÖRA. Die Beraterinnen und Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet – insbesondere auch gegenüber Behörden und Gerichten 

Angebote bei Gerichtsverfahren

Psychosoziale Prozessbegleitung
Für Zeugen, die Opfer einer Straftat geworden sind, besteht im Strafverfahren die Möglichkeit, sich besonders intensiv und professionell betreuen zu lassen.

Zeugenbetreuung der Hamburger Justiz
Die Zeugenbetreuung der Justizbehörde hilft, wenn sich Zeugen wegen Unsicherheiten oder Ängsten nicht imstande sehen, den Auftritt im Termin allein durchzustehen. Wichtig ist dieses Angebot insbesondere für Opfer von Sexual- oder Gewaltdelikten, die das Zusammentreffen mit der oder dem Angeklagten im Straf- oder Jugendgericht während der Hauptverhandlung fürchten.

Informationsrecht für Opfer
Opfer von Straftaten haben das Recht auf Mitteilung, wenn ein Täter aus der Haft, der Sicherungsverwahrung oder dem Maßregelvollzug entlassen wird oder wenn erstmalig Urlaub oder Vollzugslockerung gewährt werden. 

Weitere Angebote

Weisser Ring e.V.
Der gemeinnützige Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten hilft bei materiellen Notlagen im Zusammenhang mit der Tat, zum Beispiel durch Kostenübernahme der Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt oder durch die Übernahme weiterer Anwaltskosten zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche. 

Verkehrsopferhilfe e.V.
Der Verein hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als "Tatwaffe" eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird. Sie hilft auch Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle.

Mehr Informationen

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