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Information und Hilfe

Sexualisierte Gewalt

  • Sozialbehörde

Der Begriff „sexualisiert“ soll deutlich machen, dass sexuelle Handlungen instrumentalisiert werden, um Gewalt und Macht auszuüben.

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Formen sexualisierter Gewalt

Beispiele für sexualisierte Gewalt sind unerwünschte Berührungen, sexuelle Belästigungen, verbale Anspielungen bis hin zu sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. 

Strafrechtlich relevant als Formen sexueller Gewalt sind insbesondere die (versuchte) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch. 

Sexualisierte Gewalt wird im Kontext häuslicher Gewalt, in Familien, in Institutionen oder Arbeitsverhältnissen oder auch durch Bekannte oder Fremde ausgeübt. Nach Erkenntnissen der repräsentativen Bundesstudie zur Lebenssituation von Frauen in Deutschland (siehe unten)hat etwa jede siebte Frau seit ihrem 16. Lebensjahr sexuelle Gewalt durch bekannte oder unbekannte Personen erlitten. 

Nicht immer drückt sich sexuelle Gewalt in Nötigung oder Vergewaltigung aus. Oft bedienen sich die Täter wesentlich subtilerer Mittel. Hierzu gehören verbale Belästigung, sexuelle Berührungen, exhibitionistische Handlungen. Meist findet sexuelle Gewalt in Abhängigkeitsverhältnissen, in Familien und Lebensgemeinschaften statt.

Was sind "Sexuelle Nötigung" und "Vergewaltigung"?

Eine „Sexuelle Nötigung“ ist laut Strafgesetzbuch (Paragrafen 174-184) eine sexuelle Handlung, zu der die betroffene Person durch Drohungen oder durch Ausnutzen einer hilflosen Lage gezwungen wird.

Um eine „Vergewaltigung“ handelt es sich, wenn das Opfer mit Gewalt oder durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder das Ausnutzen einer hilflosen Lage zu sexuelle Handlungen gezwungen wird, die das Opfer erniedrigen und „mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. “ 

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Umfassende Informationen für Eltern und Fachkräfte zum richtigen Verhalten beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bietet der "Hamburger Familienwegweiser". Dort finden Sie auch eine Übersicht der Beratungsstellen.

Hinweise auf Kinderpornografie

Die Verbreitung von Kinderpornografie wird vom Landeskriminalamt verfolgt. Wer zufällig im Internet auf Seiten mit kinderpornografischen Bildern landet oder entsprechende E-Mails erhält, kann sich an die Fachdienststelle "Cybercrime" des Landeskriminalamtes wenden.

Hilfen für erwachsene Opfer von sexualisierter Gewalt

Landeskriminalamt (LKA 42)
Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg
Tel.: (040) 428 67-42 00 (Mo.-Fr. 8.00 bis 17.00 Uhr)
Das Fachkommissariat LKA 42 ist zuständig für alle Sexualstrafverfahren.
Im Notfall: Immer 110 anrufen!

Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. (040) 25 55 66
Der Verein bietet für Mädchen und Frauen Beratung nach sexueller Gewalt. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Begleitung während des Strafverfahrens und der Herstellung eines Kontaktes zu Anwältinnen und Ärztinnen.

Opferhilfe Hamburg e.V.
Beratung und psychotherapeutische Hilfe für Frauen und Männer nach aktueller oder länger zurückliegender sexueller Gewalt.

Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalttaten
Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle bietet für Opfer von Gewalt medizinische Versorgung und Diagnostik bei akuten Verletzungen an. Damit wird auch die Beweissicherung unterstützt.

BIFF-Frauenberatungsstellen
Psychosoziale Beratung und Information für Frauen mit Standorten in Eimsbüttel/Altona, Harburg und Winterhude.

Hintergrundinformationen

Nach Erkenntnissen der repräsentativen Bundesstudie zur Lebenssituation von Frauen in Deutschland hat etwa jede siebte Frau seit ihrem 16. Lebensjahr sexuelle Gewalt durch bekannte oder unbekannte Personen erlitten.

Nach dieser Studie haben zudem insgesamt 58,2 Prozent aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung erlebt, sei es in der Öffentlichkeit, im Kontext von Arbeit und Ausbildung oder im sozialen Nahraum. Zu einem vergleichbaren Ergebnis für Deutschland kommt auch die im März 2014 veröffentlichte repräsentative Studie der Europäischen Grundrechteagentur zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Europa.

Besonders gefährdet sind diejenigen, die sich in Abhängigkeitsverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen sowie im familiären Bereich befinden und/oder wenige Möglichkeiten haben, sich zur Wehr zu setzen und Hilfe zu holen. Hierzu zählen Mädchen und Jungen,  ältere Frauen oder Menschen, die in Pflegesituationen vorübergehend oder dauerhaft in Institutionen wie Krankenhaus oder Heimen untergebracht sind. 

Frauen mit Behinderung sind zudem zwei bis dreimal häufiger sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgesetzt als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Auch im Erwachsenenleben erfahren sie überdurchschnittlich häufig sexuelle Übergriffe und Gewalt

Weitere Informationen zum Thema Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Ausbildung finden Sie auf der Internetseite des zuständiges Bundesministeriums.