Soforthilfe für traumatisierte Opfer von Gewalttaten
Opfer von Gewalttaten haben in vielen Fällen ein psychisches Trauma, also eine Verletzung der Seele erlitten.
Die Praxis zeigt, dass trotz der Akutintervention bei Gewalttaten durch Ersthelfer, Seelsorger etc. dies nicht immer ausreicht, sondern sich oft unmittelbar eine fachspezifische Weiterbetreuung der Gewaltopfer anschließen muss. Zum 1. Januar 2024 wurde der Anspruch auf psychotherapeutische Frühintervention für Geschädigte, Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) gesetzlich verankert.
Ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt, die durch ein Verbrechen bedingt ist, soll in den Traumaambulanzen während der ersten fünf Sitzungen geklärt werden.
Während dieser Phase muss ein Antrag nach dem Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB XIV) gestellt werden. Wird ein über fünf Sitzungen hinausgehender Behandlungsbedarf festgestellt, so können bis zu zehn weitere Sitzungen über das Versorgungsamt abgerechnet werden.
Was ist ein Trauma?
Ein Trauma kann in Folge von bedrohlichen und erschütternden (Gewalt-)Erfahrungen auftreten. Der traumatische Prozess geht einher mit Gefühlen von tiefgreifender Verzweiflung, Hilflosigkeit, Ohnmacht und Kontrollverlust. Wie auch bei einer körperlichen Verletzung bedarf auch das seelische Trauma zwingend einer Behandlung, um langfristigen gesundheitlichen und psychosozialen Beeinträchtigungen vorzubeugen.
Jeder Mensch kann von einer traumatisierenden Erfahrung betroffen werden und ein psychisches Trauma erleiden. Dieses Erleiden eines psychischen Traumas durch Gewalt ist ein so überwältigendes Erlebnis, dass die Seele Schutzreaktionen einsetzt. Jedes Trauma verändert das bisherige Leben schlagartig und nachhaltig.
Die seelische Gesundheit ist beeinträchtigt und es ist völlig normal, professionale Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Reaktionen auf ein Trauma äußern sich individuell unterschiedlich; häufige und typische Symptome können dafür sein:
- Schlafstörungen, Albträume, ständig wiederkehrende, ungewollte, belastende Erinnerungen
- Erinnerungslücken, Konzentrationsschwächen, Erschöpfung, Nervosität
- Depression, gedrückte Stimmung
- Angstzustände
- sozialer Rückzug, Interessenverlust und Isolation
- körperliche Symptome zum Beispiel im Bereich des Magen-Darm-Traktes, Kopf- und Rückenschmerzen
Ziele des Angebots der Ambulanz
- Bestehende Belastungssymptome mildern
- Indikationsstellung bezüglich langfristiger Therapien und Beratungen
- Prävention von Traumafolgestörungen
- Stärkung der Ressourcen Betroffener
Anmeldung in der Ambulanz
Sie können sich selbst, über eine Polizeidienststelle (zum Beispiel anlässlich der Protokollierung des Vorfalls oder Stellung eines Strafantrages) oder mit Hilfe von Opferberatungsstellen (zum Beispiel Weisser Ring) anmelden und erhalten kurzfristig einen ersten Termin.
Traumaambulanzen Erwachsene
Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll
Klinik für Persönlichkeits- und Traumafolgestörungen
Institutsambulanz/Traumaambulanz
Langenhorner Chaussee 560, Haus 5, 1.OG, 22419 Hamburg
Anmeldung Ambulanz: Tel.: (040) 181 887- 2973/ - 2428, Fax -1536
E-Mail: pia.ps-trauma.nord@asklepios.com
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Martinistraße 52, Haus W 37, EG, 20246 Hamburg
Tel.: (040) 7410 - 53210 Fax - 59643
E-Mail: ambulanz.psychiatrie@uke-hh.de
Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Martinistraße 52, Haus W 35, EG, 20246 Hamburg
Tel.: (040) 7410 - 52230 Fax - 52409
Internet: www.uke.uni-hamburg.de
Trauma-Ambulanz Hamburg: Eine Kooperation der Sozialbehörde mit dem Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) und der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll
Auskunft und Beratung
Versorgungsamt Hamburg
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
Telefon (040) 42863 - 7167 oder
(040) 42863- 7164
E-Mail: traumaambulanz@soziales.hamburg.de
Hintergrund-Info: Hilfe für Opfer von Gewalttaten
Opfer von Gewalttaten können an körperlichen, seelischen und oft auch an wirtschaftlichen Folgen leiden. Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) regelt, dass Kriminalitätsopfer oder ihre Hinterbliebenen auf Antrag Hilfen erhalten.
Die individuellen Leistungen reichen unter anderem von der Heil- und Krankenbehandlung über besondere Fürsorgeleistungen bis zur Gewährung einer Beschädigten-/ Hinterbliebenenrente. Nähere Informationen zur Versorgung Betroffener nach dem OEG bietet das Versorgungsamt Hamburg.