Das Gewalthilfegesetz (GewHG) löst zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung aus, die bereits zeitnah durchgeführt werden müssen. Zwar gilt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erst ab 2032, ein entsprechendes Angebot an Schutz- und Beratungsangeboten müssen die Bundesländer aber bereits ab dem 1. Januar 2027 sicherstellen.
Dieses Angebot muss alle fünf Jahre einer Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung unterzogen werden, erstmals ebenfalls vor dem 1. Januar 2027. Zudem müssen weitere Vorgaben zeitnah landesrechtlich umgesetzt werden, da weite Teile des Gesetzes bereits in Kraft getreten sind.
Zur Durchführung dieser Aufgaben wurde im Referat "Opferschutz" der Sozialbehörde deshalb das auf vier Jahre befristete Projekt „Umsetzung Gewalthilfegesetz“ implementiert.
Aktuelle Termine
- Digitale Sprechstunde zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Mittwoch, den 13.05.2026, 15:30 – 17:00 Uhr