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Prostitution

Informationen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Hamburg.

Informationen

FHH

Sachgebiet Beratung, Erlaubnisse und Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Pro*BEA)

Pro*BEA ist für die Um­set­zung des Prostitu­ier­ten­schutz­ge­set­zes in Hamburg verantwortlich.

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Prostituierte

Informationen für Prostituierte zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Hamburg.

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Prostituiertenschutzgesetz

Betreiberinnen und Betreiber

Informationen für das erlaubnispflichtige Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.

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Prostituiertenschutzgesetz

Kundinnen und Kunden

Ab dem 1. Juli 2017 besteht eine Kondompflicht.

Themen

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Prostitutionsgewerbe

Formulare und Downloads

Hier finden Sie Formulare und Downloads zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Hamburg.

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Für Prostituierte

Gesundheitsberatung: Jetzt anmelden!

Für die gesundheitliche Beratung können Sie sich telefonisch anmelden.

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Faltblatt

Infos für Prostituierte

Faltblatt in mehreren Sprachen mit den wichtigsten Infos für Prostituierte in Hamburg.

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Fachliche Beratung

Runder Tisch Prostitution

Ziel sind die Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation sowie die Stärkung der Rechte von Prostituierten.

Weitere Informationen

FHH; Daniel Jaensch | Fabio Casagrande
Dokumentation

Fachtagung „Sexarbeit und Menschenhandel im Spannungsverhältnis zwischen Regulation und Abolitionismus“

Die Fachtagung der Hamburger Sozialbehörde fand am 7. November 2019 in Berlin statt.

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Wissenschaftliche Untersuchung

Evaluation der Kontaktverbotsverordnung St. Georg

Untersucht wurde die Frage, ob die Ziele der Verordnung erreicht wurden.

Das Prostituiertenschutzgesetz

Das Gesetz: Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt. Das Anmeldeverfahren sieht verpflichtend die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung sowie bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch vor. Darüber hinaus wurde eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eingeführt. Kontakt: Terminvergabe für die gesundheitliche Beratung unter Tel.: (040) 42837-4120. Persönliche Anmeldung im Fachamt für Hilfen nach dem Prostituiertenschutzgesetz unter Tel.: (040) 428 11-1466. Anträge: Antragsformulare für das Prostitutionsgewerbe sowie Hinweise finden Sie in der Rubrik "Formulare, Downloads". Anträge für die Erlaubniserteilung eines Prostitutionsgewerbes werden seit dem 30. Oktober 2017 entgegengenommen.