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Aktuell

Informationen für das Prostitutionsgewerbe / Betreiberinnen und Betreiber

  • Sozialbehörde

Unter der derzeit gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind Prostitutionsangebote wieder auflagenfrei zugelassen. Das Tragen von medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) – auch während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung – wird weiterhin empfohlen.

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Die aktualisierte Rechtsverordnung steht unter www.hamburg.de/verordnung zur Verfügung.

Die fachlich zuständige Dienststelle Pro*BEA steht Ihnen für Informations-, Anmeldungs- und Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch über (040) 428 11 1466.

Sonstige Anliegen können Sie auch gern per E-Mail über probea@soziales.hamburg.de an uns richten. .

Die Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG  steht Ihnen auch weiterhin zur Verfügung, bitte beachten Sie auch hier die telefonische Terminvereinbarung unter 040 / 42837-4120 oder per E-Mail über gesah@soziales.hamburg.de

Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie unter der Telefonnummer (040) 428 284 000 oder auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts.

Hilfe für von Obdachlosigkeit bedrohte Prostituierte

Die Maßnahme für von Obdachlosigkeit bedrohte Prostituierte als Teil der Strategie der Eindämmungsmaßnahmen gegen das SARS-CoV-2-Virus wird zunächst bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt. Die Unterkunft bietet Beratung und Schutz.

Die Verteilung der Plätze erfolgt über folgende Beratungsstellen:

  • Fachberatungsstelle Prostitution des Diakonischen Werks Hamburg,
  • Ragazza e.V.,
  • BASIS-Projekt des Trägers basis und woge e.V.

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Empfehlungen für Kunden und Kundinnen sexueller Dienstleistungen

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Empfehlungen für Prostituierte

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Empfehlungen für den Betrieb von Prostitutionsstätten

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Empfehlungen für Prostitutionsvermittlungen

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