Menschen, die als Sexarbeiter:in in Hamburg arbeiten, müssen sich seit dem 1. Juli 2017 anmelden. Das schreibt das Prostituiertenschutzgesetz vor.
Dieses Faltblatt enthält die wichtigsten Informationen für Prostituierte in Hamburg:
- Was ist das Prostituiertenschutzgesetz?
- Wo kann ich mich anmelden?
- Was benötige ich für die Anmeldung?
- Wo finde ich Beratungsstellen und Behörden?
Das Faltblatt liegt in mehreren Sprachen vor.
Umfang: 6 Seiten
Stand: Dezember 2018
Bezug: Sie können die Faltblätter unten herunterladen oder bei Pro*BEA bestellen.
Hinweis
Neue Zuständigkeit und neuer Name für Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit für Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz bei der Sozialbehörde und arbeitet unter dem neuen Namen Pro*BEA. Der Standort ist unverändert in der Großen Reichenstraße 14, 20457 Hamburg.
New authority and label for Advice, Permits and Applications pursuant to the Prostitution Protection Act
Since January 1, 2023, the responsibility for Advice, Permits and Applications pursuant to the Prostitution Protection Act is shifted to the Ministry of Labour, Health, Social, Family Affairs and Integration. It operates under the new name Pro*BEA, but remains located in Große Reichenstraße 14, 20457 Hamburg.