Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Soziales Prostitution
Prostituiertenschutzgesetz

Informationen für Kundinnen und Kunden

  • Sozialbehörde
  • Sie lesen den Originaltext

Seit dem 1. Juli 2017 besteht eine Kondompflicht.

  • Sozialbehörde
  • Sie lesen den Originaltext

Prostitutionskunden und Prostitutionskundinnen können bei Verstoß gegen die Kondompflicht mit einem Bußgeld belangt werden.