Prostitutionskunden und Prostitutionskundinnen können bei Verstoß gegen die Kondompflicht mit einem Bußgeld belangt werden.
Prostituiertenschutzgesetz
Informationen für Kundinnen und Kunden
- Sozialbehörde
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Seit dem 1. Juli 2017 besteht eine Kondompflicht.
- Sozialbehörde
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