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Prostituiertenschutzgesetz

Informationen für Kundinnen und Kunden

  • Sozialbehörde

Seit dem 1. Juli 2017 besteht eine Kondompflicht.

  • Sozialbehörde

Prostitutionskunden und Prostitutionskundinnen können bei Verstoß gegen die Kondompflicht mit einem Bußgeld belangt werden.