Prostituiertenschutzgesetz

Informations- und Beratungsgespräch zur Anmeldung

Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie eine Anmeldebescheinigung erhalten.

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Alle Menschen (weiblich, männlich, trans*), die in Deutschland der Sexarbeit nachgehen möchten, müssen sich bei den zuständigen behördlichen Stellen anmelden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem vorwiegenden Tätigkeitsort. Wenn Sie vorwiegend in Hamburg tätig sein wollen, müssen Sie sich bei Pro*BEA anmelden.

Hinweis: Falls Sie Ihre Tätigkeit nicht oder nicht vorwiegend in Hamburg ausüben wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde des vorwiegenden Tätigkeitsorts in dem jeweiligen Bundesland bzw. der Kommune.

Sexarbeiter:innen sind verpflichtet, sich über die erfolgte Anmeldung eine Anmeldebescheinigung ausstellen zu lassen, um ihrer Tätigkeit als Prostituierte legal nachgehen zu können. Zudem ist es möglich, sich ebenfalls eine sogenannte Aliasbescheinigung mit dem selbst gewählten Pseudonym (zum Beispiel dem eigenen Arbeitsnamen) im Rahmen der Anmeldung ausstellen zu lassen.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

  • Passfoto: Das Foto sollte aktuell und ohne Rand sein; 45 mm hoch und 35 mm breit. Das Passfoto muss nicht biometrisch sein.
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz.
  • Bescheinigung über eine zuvor innerhalb der letzten drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. 
    In Hamburg werden auch gesundheitliche Bescheinigungen nach § 10 ProstSchG aus anderen Bundesländern oder Kommunen akzeptiert.
  • Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz. 
    Eine aktuelle Meldebescheinigung erhalten Sie an jedem Standort des Hamburg Service vor Ort

    In Ausnahmefällen kann statt einer Meldebescheinigung auch eine Zustelladresse ausreichend sein. Hier finden Sie alle Informationen zu den Berechtigungsvoraussetzungen sowie den erforderlichen Unterlagen für eine Zustellanschrift.

Hinweis: Ausländische Staatsangehörige ohne Freizügigkeitsberechtigung müssen entsprechende Unterlegen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin bei Pro*BEA.

Für Sexarbeiter:innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bietet Pro*BEA die Möglichkeit, das Beratungs- und Informationsgespräch für die Anmeldung in der Herkunftssprache oder in deutscher Gebärdensprache zu führen. Das Dolmetschen erfolgt per Video und wird von qualifizierten und speziell geschulten Dolmetscher:innen durchgeführt.

Bitte geben Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung bereits an, in welcher Sprache Sie beraten werden möchten. Die Dolmetschung ist kostenlos.

Hinweis: Für die Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz fallen in Hamburg keine Gebühren an.

Welche Angaben werden bei der Anmeldung erhoben?

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Meldeadresse des Hauptwohnsitzes; hilfsweise eine Zustellanschrift sowie
  • Bundesländer bzw. Kommunen, in den die Tätigkeit geplant ist.