Alle weiblichen, männlichen und trans* Prostituierten.
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) definiert, wer als Sexarbeiter:in gilt: es werden sexuelle Dienstleitungen gegen Entgelt erbracht.
Entgelt ist als Geldbetrag oder jede geldwerte Gegenleistung zu verstehen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Tauschverhältnisses vereinbart wurde. Sobald Sie für sexuelle Dienstleitungen Geld oder eine geldwerte Gegenleistung erhalten, fallen Sie unter den Begriff der/des Prostituierten im Sinne des Gesetzes.
Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Der Begriff der sexuellen Dienstleistung umfasst damit alle üblicherweise der Prostitution zugeordneten Formen sexueller Handlungen gegen Entgelt, einschließlich sexualbezogener sadistischer oder masochistischer Handlungen – unabhängig davon, ob es dabei zu körperlichen Berührungen oder zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs zwischen den beteiligten Personen kommt. Auch tantrische Massagen fallen unter das Prostituiertenschutzgesetz.
Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit vornehmlich oder ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist. Personen, die lediglich Vorführungen präsentieren, sind vom Prostituiertenschutzgesetz ausgenommen und müssen sich nicht anmelden.
Wann muss ich mich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt persönlich und muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit in der Prostitution vorgenommen werden.
Vor der Anmeldung muss noch eine gesundheitliche Beratung erfolgen. Über die erfolgte gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG erhalten Sie eine Bescheinigung, diese ist bei der nachfolgenden Anmeldung mit vorzulegen.
Hinweis: In Hamburg werden bei der Anmeldung auch gesundheitliche Bescheinigungen nach § 10 ProstSchG aus anderen Bundesländern oder Kommunen akzeptiert.
Welche persönlichen Daten werden bei der Anmeldung erfasst?
Vor- und Nachname.
Geburtsname und Geburtsort.
Staatsangehörigkeit.
Alleine Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts; hilfsweise eineZustellanschrift sowie
Nennung der Bundesländer oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist.
Wie lange ist die Anmeldebescheinigung gültig?
Die Anmeldebescheinigung behält ihre Gültigkeit für Personen:
Zwischen 18 und 21 Jahren für ein Jahr und
über 21 Jahren für zwei Jahre.
Nach Ablauf der Gültigkeit muss die Anmeldebescheinigung verlängert werden, sofern Sie weiter als Sexarbeiter:in arbeiten möchten.
Auch im Fall einer Verlängerung muss erneut eine gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG innerhalb der letzten drei Monate nachgewiesen werden.
Was beinhaltet die vorgeschriebene gesundheitliche Beratung?
Die gesundheitliche Beratung ist eine erforderliche Voraussetzung, um eine Anmeldebescheinigung zu erhalten. Die Beratung ist vertraulich und anonym, es findet keine körperliche Untersuchung statt. Es wird eine Bescheinigung über die wahrgenommene Beratung ausgestellt.
Personen, die zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, sind verpflichtet, die gesundheitliche Beratung alle sechs Monate (halbjährlich) wahrzunehmen.
Personen über 21 Jahre müssen eine jährliche gesundheitliche Beratung nachweisen.
Hinweis: Die Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung ist kein Gesundheitszeugnis.
Ist die Anmeldebescheinigung nur in Hamburg gültig?
Im Beratungs- und Informationsgespräch zur Anmeldung treffen Sie die Entscheidung, in welchen Bundesländern und Kommunen Sie grundsätzlich arbeiten möchten.
Die Anmeldebescheinigung kann auch für das gesamte Bundesgebiet ausgestellt werden und ist dann deutschlandweit gültig.
Bei einer Verlängerung entscheiden Sie erneut nach Ihren Bedürfnissen, für welche Bundesländer und Kommunen die Anmeldebescheinigung gültig sein soll.
Kann ich mit einer Anmeldebescheinigung, die nicht in Hamburg ausgestellt wurde, trotzdem in Hamburg arbeiten?
Hamburg akzeptiert auch Anmeldebescheinigungen, die nicht in Hamburg ausgestellt worden ist. Entscheidend ist, dass als Tätigkeitsort auch Hamburg mit aufgeführt sein muss.
Was ist ein Aliasname?
Zusätzlich zur Anmeldebescheinigung und zur Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung, die auf Ihren tatsächlichen Name ausgestellt sind, haben Sie die Möglichkeit, auch sogenannte Aliasbescheinigungen zu erhalten. Das gilt sowohl für die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung als auch für die Anmeldebescheinigung.
Die Aliasbescheinigungen sind pseudonymisiert, das heißt Ihre tatsächlicher Name wird durch einen von Ihnen frei gewählten Fantasienamen ersetzt. Dieser Fantasiename kann auch geschlechtsunabhängig gewählt werden. Auch eine Übereinstimmung mit einem von Ihnen bereits genutzten Arbeitsnamen ist nicht zwingend.
Hinweis: Der Aliasname der Anmeldebescheinigung muss identisch sein mit dem Aliasnamen der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung.
Wozu benötige ich eine Aliasbescheinigung?
Mit einer Aliasbescheinigung können Sie unter Wahrung Ihrer Anonymität die zuständigen behördlichen Stellen über Ihre ordnungsgemäße Anmeldung als Sexarbeiter:in informieren.
Auch gegenüber Betreiber:innen sind Sie nicht verpflichtet, Ihren tatsächlichen Namen preiszugeben, sondern können mit Ihren Aliasbescheinigungen über die gesundheitliche Beratung und über die erfolgte Anmeldung legal in einem Prostitutionsgewerbe arbeiten. Der Nachweis von Aliasbescheinigungen ist gemäß ProstSchG dafür ausreichend. Damit haben Sie die Kontrolle darüber, ob Sie Betreiber:innen oder den für sie handelnden Personen Ihren tatsächlichen Namen offenbaren wollen. Auch schriftlich zu schließende Vereinbarungen mit Betreiber:innen eines Prostitutionsgewerbes dürfen auf den Namen erfolgen, der sich aus den jeweils gültigen Aliasbescheinigungen ergibt.
Die Aliasbescheinigung dienst auch als Nachweis einer ordnungsgemäßen Anmeldung bei Kontrollen durch die zuständige Behörde.
Hinweis: Die Anmelde- sowie die Aliasbescheinigung ist kein Ersatz für Ihre Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass). Denken Sie daran, dass Sie sowohl Ihren Ausweis als auch die Anmeldedokumente nach dem ProstSchG immer mit sich führen müssen.
Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Im Ermessen der zuständigen Behörde können bei Verstoß gegen die Anmeldepflicht Geldbußen von bis zu 1.000 Euro festgesetzt werden.
Da Betreiber:innen von Prostitutionsgewerben dazu verpflichtet sind, nur angemeldete Sexarbeiter:innen bei sich tätig sein zu lassen, dürfen Sie (vorübergehend) nicht mehr in einem Prostitutionsbetreib arbeiten, solange keine gültige Anmeldebescheinigung vorliegt.
Ist eine Anmeldung gebührenpflichtig?
In Hamburg ist die Ausstellung einer Anmelde- bzw. Aliasbescheinigung kostenfrei, es werden keine Gebühren dafür erhoben.
Was muss ich beachten, wenn ich mit Kolleg:innen zusammenarbeite?
Denken Sie bitte dran, dass wenn Sie mit mindestens einer weiteren Person innerhalb eines Hauses, einer Wohnung oder eines Appartements gemeinsam der Sexarbeit nachgehen, dies auch unter die Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes fallen kann.
Nach § 2 Absatz 3 ProstSchG betreibt der- oder diejenige ein Prostitutionsgewerbe, wer Räumlichkeiten bereitstellt, die für die Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Über die Voraussetzungen für eine Erlaubnispflicht können Sie sich hier informieren.
Besteht eine Kondompflicht?
Nach dem ProstSchG besteht bei der Erbringung bzw. Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen eine Kondompflicht. Allerdings können bei einem Verstoß gegen die Kondompflicht nur die Kund:innen, die die sexuelle Dienstleistung in Anspruch genommen haben, belangt werden.
Auch Werbung, die direkt oder indirekt zu Sexualpraktiken ohne die Verwendung von Kondomen aufruft, ist verboten. Das gilt für Oral-, Vaginal- und Analsex.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot durch Betreiberinnen und Betreiber oder Prostituierte selbst kann ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wie sieht eine Anmeldebescheinigung aus?
Die Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen haben die Größe und Form eines Fahrzeugscheins und sehen wie folgt aus:
BMFSFJ
BMFSFJ
Wie wirken sich Änderungen meiner Daten auf die Anmeldebescheinigung aus?
Sobald sich Ihre persönlichen Daten ändern, zum Beispiel der Nachname oder die Staatsangehörigkeit, sind Sie verpflichtet dies innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Ebenfalls innerhalb dieser Frist müssen Sie Änderungen Ihrer Meldeanschrift oder des Tätigkeitsortes – sofern dieser von Ihrer ursprünglichen Anmeldebescheinigung noch nicht umfasst ist – melden.
Auch bei Verlust Ihrer Anmeldebescheinigung und/oder Aliasbescheinigung zeigen Sie bitte bei uns an. Ihnen kann jederzeit eine neue Anmelde- bzw. Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Ein persönliches Erscheinen bei Pro*BEA ist aber in jedem Fall erforderlich.
Es entstehen Ihnen keine Gebühren für eine erneute Ausstellung einer Anmelde- bzw. Aliasbescheinigung.
Was muss ich beachten, wenn ich die Tätigkeit als Prostituierte nicht fortsetzen möchte?
Wenn Sie sich dazu entschließen, die Tätigkeit als Prostituierte aufzugeben, können Sie Ihre Anmelde- und ggf. Aliasbescheinigung zurückgeben und werden nach Ablauf einer dreimonatigen Sperrfriste auch aus dem System gelöscht. Die Aufgabe der Tätigkeit wird in diesem Fall auch an das zuständige Finanzamt bzw. die Steuerverwaltung übermittelt. Ein persönliches Erscheinen bei Pro*BEA ist für eine Abmeldung erforderlich.
Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn Ihre Anmelde- bzw. Aliasbescheinigung auch in Hamburg ausgestellt wurde. Wie eine Abmeldung in anderen Bundesländern und Kommunen gehandhabt wird, müssen Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.
Bei einer Abmeldung entstehen für Sie keine Gebühren.